aus der Kammer
M
it Jahresbeginn wurde
das Portal zur Elektroni-
schen Gesundheitsakte
(ELGA) in Betrieb genommen. Ein-
zige verfügbare Option dieses elekt-
ronischen Portals ist vorerst der Wi-
derspruch zur Teilnahme an ELGA.
Befunde werden zurzeit noch nicht
gespeichert.
Grundsätzlich gilt, dass jede
Person, die in Österreich kranken-
versichert ist, automatisch auch
an ELGA teilnimmt. Es bleibt dem
Patienten jedoch überlassen, dieser
Teilnahme zu widersprechen. Dies
geschieht entweder mittels eines
generellen Opt-out, d.h. es werden
künftig keine Gesundheitsdaten
zu dieser Person im Wege von EL-
GA verfügbar gemacht oder mit-
tels eines partiellen Opt-out, d.h.
man meldet sich nur von einzel-
nen ELGA-Funktionen, z.B. von e-
Medikation oder von e-Befunden
(Entlassungsbriefe aus dem Kran-
kenhaus, Laborbefunde und radio-
logische Befunde), ab.
Ein etwaiger Ausstieg aus ELGA
ist mit keinen Nachteilen in Bezug
auf die medizinische Versorgung
für den Patienten verbunden.
Die Widerspruchserklärung
kann über mehrere Wege
eingereicht werden:
•
Schriftlich,
indem Sie das Wider-
spruchsformular unter Angabe
aller für ein Opt-out relevanten
Informationen und notwendiger
Dokumente
(Lichtbildausweis)
an die ELGA-Widerspruchstelle,
Postfach 180, 1021 Wien, senden.
•
Mittels online-Widerspruchsfor-
mular.
Das Formular ist eigen-
händig zu unterschreiben und mit
einer Kopie eines amtlichen Licht-
bildausweises (Reisepass, Füh-
rerschein, Identitäts- oder Perso-
nalausweis) an die ELGA-Wider-
spruchsstelle, Postfach 180, 1021
Wien, postalisch zu übermitteln.
Alternativ können Sie die Willens-
erklärung eingescannt und mit
einer fortgeschrittenen elektroni-
schen Signatur versehen an: post@
elga-widerspruchstelle.at senden.
•
Wer über eine Bürgerkarte bzw.
Handysignatur
verfügt, hat auch
die Möglichkeit, im Wege des Ge-
sundheitsportals unter https://
/ eine Wi-
derspruchserklärung abzugeben.
Für allgemeine Fragen zu ELGA
wurde auch eine ELGA-Serviceline
unter der Telefonnummer 050 124
4411 eingerichtet. Diese ist werk-
tags von Montag bis Freitag von
7.00 bis 19.00 Uhr erreichbar.
Der ELGA-Teilnahmestatus kann
jederzeit geändert werden. Diese Än-
derung erfolgt auf gleicher Weise wie
die ursprüngliche Widerspruchser-
klärung.
Nähere Informationen über ELGA,
ELGA opt-out mit Downloadmög-
lichkeit der Widerspruchserklä-
rung, des online-Widerspruchs-
formular usw. finden Sie auch auf
der Kammerhomepage unter www.
arztinvorarlberg.at (Arzt und Be-
ruf/Berufs- und Standesrecht).
ELGA opt-out
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| Arzt im Ländle
02-2014