aus der Kammer
A u s s c h r e i b u n g v o n K a s s e n v e r t r a g s a r z t s t e l l e n
Hinweise für Bewerbungen für Kassenvertragsarztstellen
Für Bewerbungen
ist ausnahmslos
der bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse oder bei der Ärztekammer erhältliche
Frage­
bogen zu verwenden.
Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, dürfen im Auswahlverfahren
nicht berücksichtigt werden.
Allen Kollegen und Kolleginnen, die beabsichtigen, sich künftig für eine Kassenvertragsarztstelle zu bewerben, wird
dringend
empfohlen,
sich die für eine solche Bewerbung notwendigen Nachweise (insbesondere Bestätigungen, Zeugnisse, Urkunden, etc.)
so früh wie möglich zu beschaffen, damit diese dann im tatsächlichen Bewerbungsfall auch zur Verfügung stehen.
Bei Unklarheiten hinsichtlich des Fragebogens bzw. der erforderlichen Nachweise ist die Ärztekammer für Vorarlberg
(Ansprechpartner: Dr. Jürgen Winkler, Tel. 0 55 72/2 19 00-34) gerne bereit,
Bewerber zu beraten und zu unterstützen.
Um
rechtzeitige vorherige Terminvereinbarung wird ersucht!
Im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Vorarlberg werden von der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in Vollmacht auch der Versicherungsanstalt
öffentlich Bediensteter vorbehaltlich der Zustimmung des Landesstellenausschusses sowie auch der SVA der gewerblichen Wirtschaft) gemäß den Be-
stimmungen des Gesamtvertrages und den zwischen der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien
über die Auswahl von Vertragsärzten (veröffentlicht im „arzt im ländle“, Ausgabe Oktober 2013 und im Internet
)
folgende Kassenvertragsarztstellen ausgeschrieben:
1. Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin in Fußach
Niederlassungsbeginn: II. Quartal 2014
(Nfg. Dr. Otto Piringer)
2. Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin in Bezau
Niederlassungsbeginn: II. Quartal 2014
(Nfg. Dr. Heinz Schwarzmann)
1. Bewerbungen können rechtswirksam nur bei der Ärztekammer für Vorarlberg, 6850 Dornbirn, Schulgasse 17, per Post oder händischer Abgabe
eingebracht werden und müssen bis spätestens
28. 2. 2014, 12 Uhr,
dort eingelangt sein. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der unter Ziff. 2
ausgeschriebenen Stelle eine Teilnahme am bestehenden Notarztdienst Bregenzerwald erwünscht ist.
2. Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen:
Die gemäß den von der Ärztekammer für Vorarlberg und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Ver-
tragsärzten erforderlichen Nachweise.
Ausländische Urkunden werden gleichgestellt, wenn die Gleichwertigkeit hinsichtlich der obgenannten Nachweise für die Zusatzqualifikation von der
Ärztekammer für Vorarlberg bestätigt wird.
Sowohl die Richtlinien als auch der für die Bewerbung auszufüllende Fragebogen können während der Geschäftszeiten
• bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn, persönlich (Hr. Dr. Jürgen Winkler), schriftlich, per Fax (05572 21900 43),
telefonisch (05572 21900 34) oder per E-Mail (
)
• bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Jahngasse 4, 6850 Dornbirn, persönlich (Fr. Claudia Bonatti, Vertragspartnerabteilung), schriftlich, per
Fax (Fax-Nr. 050-8455-1629), telefonisch (050-8455-1605) oder per E-Mail (
)
angefordert werden. Sie stehen auch im Internet unter
bzw.
zum Download zur Verfügung.
3. Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
4. Als Termin für die Erfüllung der Grundvoraussetzungen sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Richtlinien wird der
21. 3. 2014
festgelegt.
5. Falsche Angaben sowie die Nichteinhaltung einer im Zuge des Vergabeverfahrens nach diesen Richtlinien eingegangenen Verpflichtung, die in die Be-
wertung eines(r) Bewerbers (in) einfließen, führen – sofern sie bis zur Vertragsunterzeichnung bekannt werden – zum Ausschluss des(r) Bewerbers(in)
vom Auswahlverfahren. Wenn diese der Ärztekammer oder der Kasse erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, gilt dies als Fehlen der
Voraussetzungen zur Bestellung des(r) Vertragsarztes(ärztin) im Sinne des § 343 Abs. 3 ASVG.
Für die Vorarlberger Gebietskrankenkasse:
Der leitende Angestellte: Dir. Mag. Christoph Metzler e.h.
Der Obmann: Manfred Brunner e.h.
Für die Ärztekammer für Vorarlberg:
Der Präsident: MR Dr. Michael Jonas e.h.
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