Allgemein
Der Wohlfahrtsfonds ist eine auf dem Gedanken der beruflichen Solidarität und der kollegialen Hilfsverpflichtung beruhende Einrichtung.
Er gewährt vor allem Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Seine Leistungen werden ohne staatliche Hilfe ausschließlich aus den Beiträgen der Mitglieder sowie aus Vermögenserträgnissen finanziert. Die Beiträge zum Wohlfahrtsfonds sind - im Unterschied zu privaten Pensionskassen - steuerlich zur Gänze absetzbar (bei Dienstnehmer:innen erfolgt dies im Regelfall automatisch über den/die Dienstgeber:in).
In nachstehendem Leitfaden finden Sie einen allgemeinen Überblick über den Wohlfahrtsfonds.
Titel und Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Geschichte des Wohlfahrtsfonds
3. Die Mitgliedschaft zum Wohlfahrtsfonds
4. Die Verwaltung des Wohlfahrtsfonds
5. Versorgungsleistungen des Wohlfahrtsfonds
6. Unterstützungsleistungen des Wohlfahrtsfonds
7. Krankenversicherung des Wohlfahrtsfonds
8. Beiträge zum Wohlfahrtsfonds
9. Vorteile des Wohlfahrtsfonds
Vollversion Leitfaden WFF
Leistungshöhe / Beitragshöhe / Beitragsermäßigung
Die Versorgungsleistungen des Wohlfahrtsfonds bestehen aus der Grund-, Ergänzungs- und Zusatzleistung. In der Grundleistung sind alle Ärzt:innen, in der Ergänzungsleistung angestellte und freipraktizierende Ärzt:innen und in der Zusatzleistung ausschließlich freipraktizierende Ärzt:innen beitragspflichtig. Es bestehen - insbesondere für teilzeitbeschäftigte Ärzt:innen und freipraktizierende Ärzt:innen mit kleinen Ordinationen - vielfältige Ermäßigungsmöglichkeiten.
In nachstehendem Factsheet finden Sie die Leistungs- und Beitragshöhen sowie die Ermäßigungsmöglichkeiten im Wohlfahrtsfonds.
Satzung aktuell
Beitragsordnung aktuell
Satzung historisch
Beitragsordnung historisch
Amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG
Der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer
für Vorarlberg verwendet für die im elektronischen Wege amtlich
signierten Dokumente die Bildmarke lt. Anhang.
Die Ärztekammer für Vorarlberg bietet der Empfängerin oder dem Empfänger von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung:
Postalische Zusendung oder persönliche Abgabe des Schreibens in der
Ärztekammer für Vorarlberg
die Adresse lautet:
Ärztekammer für Vorarlberg
Schulgasse 17
6850 Dornbirn
Zusendung mittels Fax an die Ärztekammer für Vorarlberg
Rufnummer +43 (0)5572 21900 43
Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an aek@aekvbg.at.
Die Ärztekammer für Vorarlberg prüft, ob es sich bei dem Dokument um
eine Erledigung von ihr handelt, und beantwortet die Anfrage mit
schriftlicher Erledigung.
Im Falle der positiven Prüfung ist
folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte
Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert."
Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort
vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von
der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."