ÖGK-Honorarordnung
ÖGK-Honorartarif (ab 01.01.2024)
ÖGK-MUKI-Vereinbarung
ÖGK-DMP-Vereinbarung
ÖGK-Psychotherapie-Regelung
ÖGK-Gesamtvertrag
ÖGK-Stellenplan
ÖGK-Job-Sharing
ÖGK-Erweitertes Job-Sharing
ÖGK-Gruppenpraxenvertrag
ÖGK-Vereinbarung zum Dringlichkeitsterminsystem
ÖGK-Zusatzvereinbarung Übergabepraxis
ÖGK-e-card Gesamtvertrag
ÖGK-Medikamentenvereinbarung
Vorsorgegesamtvertrag
ÖGK-Zusatzvereinbarungen zum Vorsorgegesamtvertrag
ÖGK-Vorsorge-Koloskopie
Brustkrebs-Früherkennungsprogramm
„Früh erkennen" ist ein organisiertes, qualitätsgesichertes Programm auf gemeinsamer Initiative von Bund, Sozialversicherung, Ländern und Österreichischer Ärztekammer. Das Ziel ist, Brustkrebs früh zu entdecken, um ihn mit bestmöglichem Erfolg behandeln zu können.
Das Programm unterliegt strengen Qualitätsvorgaben. Nur
Radiologinnen/Radiologen, die einerseits das Zertifikat der
Österreichischen Ärztekammer für „Mammadiagnostik“ erworben haben und
andererseits die Qualitätskriterien laut 2. Zusatzprotokoll zum
Vorsorgeuntersuchungs-Gesamtvertrag erfüllen, können am
Früherkennungsprogramm teilnehmen bzw. kurative Mammographien mit der
Sozialversicherung abrechnen (siehe Anhang).
Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Röntgenpraxen sind speziell
geschult und erfahren und die Geräte auf dem letzten Stand der
Technik. Jedes Röntgenbild wird unabhängig voneinander von zwei
zertifizierten Radiologinnen und Radiologen befundet. Um die sensiblen
Daten vor Missbrauch zu schützen, werden sie
"pseudonymisiert" und die Ergebnisse der Untersuchung für
Evaluation und Qualitätsmanagement ohne direkten Patientenbezug
ausgewertet. Zum Zwecke der Qualitätssicherung erfolgt neben einer
Programmevaluation auch eine Medizinische Evaluation.
ÖGK-Elektronische Quartalsabrechung
Für die Quartalsabrechnung mit der ÖGK (ab 2020, vormals VGKK) bitten wir Sie Folgendes zu beachten:
- Ihre Abrechnungsunterlagen müssen bis spätestens am 10. des
Monats, welcher dem Quartalsende folgt, in der Verrechnungsstelle
eingelangt sein und dem vorgeschriebenen Inhalt entsprechen. Die
Verrechnungsstelle darf aufgrund vertraglicher Regelungen mit der
ÖGK nur inhaltlich und formal entsprechende kassenärztliche
Abrechnungen annehmen und verarbeiten.
- Die Anmeldung zur elektronischen Abrechnung bei der Ärztekammer für Vorarlberg ist auch aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich. Die Unterlagen zur Anmeldung erhalten sie von der Ärztekammer für Vorarlberg bei Zulassung als Vertragsarzt.