Allgemein
Die Kammerumlage wird zur Finanzierung der Kammeraufgaben eingehoben. Sie besteht aus einem Anteil für die Ärztekammer für Vorarlberg und einem Anteil für die Österreichische Ärztekammer. Die Kammerumlagen sind steuerlich zur Gänze absetzbar.
Bei Spitalsärzt*innen wird die Kammerumlage grundsätzlich vom/von der Dienstgeber*in einbehalten und an die Ärztekammer für Vorarlberg abgeführt. Bei Kassenärzt*innen wird die Kammerumlage von der ÖGK einbehalten und an die Ärztekammer für Vorarlberg abgeführt. Alle anderen Ärzt*innen müssen die Kammerumlage binnen der jeweils vorgeschriebenen Frist zur Einzahlung zu bringen. Selbstverständlich bestehen Ermäßigungsmöglichkeiten insbesondere bei Teilzeitbeschäftigung, Mutterschutz oder Karenz.