Präsidium
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, den Kurienobleuten (Vizepräsidenten) und dem Finanzreferenten. Es entscheidet in dringenden Angelegenheiten des Kammervorstandes sowie in Personalangelegenheiten.
Die Mitglieder des Präsidiums sind:
MR Dr. Burkhard Walla
Sprechstunde:
Donnerstagnachmittag (nur gegen Voranmeldung)
Angestellte ärzte
MR Dr. Hermann Blaßnig
Sprechstunde:
Donnerstag ab 16:30 Uhr (nur gegen Voranmeldung)
niedergelassene Ärzte
Dr. Alexandra Rümmele-Waibel
Sprechstunde:
Donnerstagnachmittag (nur gegen Voranmeldung)
Dr. Ulrich Amann
Sprechstunde:
Donnerstagnachmittag (nur gegen Voranmeldung)
Vorstand
Dem Kammervorstand obliegt die Durchführung aller der Ärztekammer übertragenen Aufgaben, soweit diese nicht ausdrücklich anderen Organen zugewiesen sind. Der Kammervorstand der Ärztekammer für Vorarlberg besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums, den Stellvertretern und Stellvertreterinnen der Kurienobleute sowie drei weiteren Mitgliedern.
Die Mitglieder des Vorstandes finden Sie - HIER
Vollversammlung
Die Vollversammlung ist das höchste Gremium der Ärztekammer für Vorarlberg. Sie besteht aus 21 gewählten Kammerräten und tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.
Die Vollversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- die Anordnung der Wahlen in die Vollversammlung und die Festsetzung der Zahl der Kammerräte,
- die Wahl des Präsidenten/der Präsidentin sowie der ärztlichen Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Überprüfungsausschusses des Wohlfahrtsfonds,
- die Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag und den Rechnungsabschluss,
- die Erlassung von Satzung, Geschäftsordnung, Umlagen-, Dienst-, und Diätenordnung.
Die Mitglieder der Vollversammlung finden Sie - HIER
Erweiterte Vollversammlung
Die Erweiterte Vollversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben
- die Erlassung von Satzung und Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds,
- die Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag und den Rechnungsabschluss des Wohlfahrtsfonds.
Die Mitglieder der erweiterten Vollversammlung finden Sie - HIER
Kurie der angestellten Ärzt*innen
Während die Gesamtinteressen der Ärztinnen und Ärzte in der Vollversammlung und im Vorstand / bzw im Präsidium zu behandeln sind und vom Präsidenten/von der Präsidentin nach außen vertreten werden, werden die kurienspezifischen Interessen von der Kurienversammlung und ihrem Obmann/ihrer Obfrau wahrgenommen.
Der Kurienversammlung der angestellten Ärzt*innen hat insbesondere folgende Aufgaben:
- die Wahrnehmung und Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der angestellten Ärztinnen und Ärzte, insbesondere der Abschluss und die Lösung von Vereinbarungen, die Entgelte (im Speziellen Gehälter und Zulagen) der angestellten Ärztinnen und Ärzte betreffen,
- die Begutachtung von Gesetzesentwürfen, die ausschließlich angestellte Ärztinnen und Ärzte betreffen,
- die Beratung der angestellten Ärztinnen und Ärzte in arbeits-, dienst- und sozialrechtlichen Belangen.
Die Mitglieder der Kurienversammlung der angestellten Ärzt*innen finden Sie - HIER
Kurie der niedergelassenen Ärzt*innen
Während die Gesamtinteressen der Ärztinnen und Ärzte in der Vollversammlung und im Vorstand / bzw Präsidium zu behandeln sind und vom Präsidenten/von der Präsidentin nach außen vertreten werden, werden die kurienspezifischen Interessen von der Kurienversammlung und ihrem Obmann/ihrer Obfrau wahrgenommen.
Der Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzt*innen hat insbesondere folgende Aufgaben:
- der Abschluss von Kollektivverträgen für die Ordinationsangestellten,
- der Abschluss und die Lösung von Gesamtverträgen / sonstigen Vereinbarungen mit den Sozialversicherungsträgern einschließlich Vereinbarungen über die Zahl und Verteilung der Vertragsärzte
- die Wahrnehmung von Angelegenheiten der Wahlärztinnen und Wahlärzte, der hausapothekenführenden Ärztinnen und Ärzte sowie der Gemeindeärztinnen und Gemeindeärzte,
- die Begutachtung von Gesetzesentwürfen, die ausschließlich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte betreffen,
- die Erlassung von Empfehlungen für privatärztliche Tarife,
- die Einrichtung eines ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienstes.
Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds
Der Verwaltungsausschuss führt die Geschäfte des Wohlfahrtsfonds. Er besteht aus 7 Kammerräten (5 Kammerräte der Ärztekammer, 2 Kammerräte der Zahnärztekammer) und aus 3 kooptierten Leistungsbeziehern.
Der Verwaltungsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Entscheidung über alle Anträge der Fondsmitglieder,
- Verwaltung und Veranlagung des Wohlfahrtsfondsvermögens (er kann dafür auch einen Anlageausschuss einrichten).
Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses finden Sie - HIER
Ausschuss für ärztliche Ausbildung
Der Ausschuss für ärztliche Ausbildung ist ein beratendes Organ des Vorstandes für landesspezifische Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Er besteht aus 9 Mitgliedern (7 angestellte Ärztinnen und Ärzte, 2 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte).
Die Mitglieder des Ausschusses für ärztliche Ausbildung finden Sie - HIERFachgruppen
Die Fachgruppen haben folgende Aufgaben:
- die Beratung und Unterstützung der Organe der Ärztekammer in allen die Interessen der Fachgruppen berührenden Fragen,
- die Erstattung von Gutachten an die Organe der Ärztekammer in allen Angelegenheiten, die die besonderen Belange der Fachärzte berühren, die dem gleichen Sonderfach angehören,
- die Durchführung aller ihnen von den Organen der Ärztekammer übertragenen Belange und Aufgaben.
Die Fachgruppen sowie deren Obmänner/Obfrauen samt Stellvertreter*innen finden Sie - HIER
Fachgruppe für Allgemeinmedizin und approbierte Ärzt*innen
Die Fachgruppe für Allgemeinmedizin und approbierte Ärzt*innen hat folgende Aufgaben:
- die Förderung der gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Ärzt*innen für Allgemeinmedizin und approbierten ÄrztInnen,
- die Beratung und Unterstützung der Organe der Ärztekammer in allen die Interessen der Ärzt*innen für Allgemeinmedizin und approbierten Ärzt*innen berührenden Fragen,
- die Durchführung aller ihr von den Organen der Ärztekammer übertragenen Belange und Aufgaben.
Sie besteht auf folgenden Gremien:
- Fachgruppenversammlung
- Fachgruppenausschuss
- Fachgruppenobmann
Fachgruppenversammlung
Die Fachgruppenversammlung wird von allen in die Ärzteliste
eingetragenen Ärzt*innen für Allgemeinmedizin und approbierten
Ärzt*innen gebildet.
Fachgruppenausschuss
Der Fachgruppenausschuss besteht aus dem Obmann/der Obfrau,
dessen Stellvertreter*in sowie aus je einem/einer Vertreter*in der
Vorarlberger Gerichtsbezirke (= Bezirksärztevertreter*innen). Seine
Mitglieder finden Sie HIER
Fachgruppenobmann
Der/die Fachgruppenobmann/-obfrau und
seine Stellvertreter*innen werden von der Fachgruppenversammlung
gewählt. Den/die Fachgruppenobmann/-obfrau sowie dessen
Stellvertreter*innen finden Sie - HIER
Referate
Die Referate haben folgende Aufgaben:
- die Beratung und Unterstützung der Organe der Ärztekammer in allen die Interessen der Referatsangehörigen berührenden Fragen,
- die Erstattung von Gutachten an die Organe der Ärztekammer in allen Angelegenheiten, die die besonderen Belange der Ärzt*innen berühren, die dem gleichen Referat angehören,
- die Durchführung aller ihnen von den Organen der Ärztekammer übertragenen Belange und Aufgaben.
Die Referate sowie deren Leiter*innen samt Stellvertreter*innen finden Sie - HIER
Landeskonferenz der Turnusärzt*innen
Der Landeskonferenz der Turnusärzt*innen hat folgende Aufgaben:
- die Förderung der gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Turnusärzt*innen,
- die Beratung und Unterstützung der Organe der Ärztekammer in allen die Interessen der Turnusärzt*innen berührenden Fragen,
- die Durchführung aller ihr von den Organen der Ärztekammer übertragenen Belange und Aufgaben.
Sie besteht aus folgenden Gremien:
- Landeskonferenzversammlung
- Landeskonferenzausschuss
- Landeskonferenzobmann/-obfrau
Landeskonferenzversammlung
Die Landeskonferenzversammlung wird von allen in Vorarlberg
tätigen Turnusärzt*innen gebildet.
Landeskonferenzausschuss
Der Landeskonferenzausschuss besteht aus dem Obmann/der Obfrau,
dessen (allfälligen) Stellvertreter*in(nen) sowie aus je einem/r
Vertreter*in jedes Landeskrankenhauses und des Krankenhauses Dornbirn
(= Turnusärztevertreter*innen). Seine Mitglieder finden Sie - HIER
Landeskonferenzobmann/-obfrau
Der/die Landeskonferenzobmann/-obfrau und sein/e (allfällige/r)
Stellvertreter*in wird vom Landeskonferenzausschuss gewählt.
Der/die Landeskonferenzobmann/-obfrau sowie dessen/deren
(allfällige/n) Stellvertreter*in finden Sie - HIER
Landeskonferenz der Fachärzt*innen
Die Landeskonferenz der Fachärzt*innen hat folgende Aufgaben:
- die Förderung der gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Fachärzt*innen,
- die Beratung und Unterstützung der Organe der Ärztekammer in allen die Interessen der Fachärzt*innen berührenden Fragen,
- die Durchführung aller ihr von den Organen der Ärztekammer übertragenen Belange und Aufgaben.
Sie besteht auf folgenden Gremien:
- Landeskonferenzversammlung
- Landeskonferenzausschuss
- Landeskonferenzobmann/-obfrau
Landeskonferenzversammlung
Die Landeskonferenzversammlung wird aus allen Fachärzt*innen
der einzelnen Sonderfächer gebildet
Landeskonferenzausschuss
Der Landeskonferenzausschuss besteht aus dem Obmann/der Obfrau,
dessen/deren Stellvertreter*in sowie den Fachgruppenobmännern/-obfrauen.
Landeskonferenzobmann/-obfrau
Der/die Landeskonferenzobmann/-obfrau und sein(e)
Stellvertreter*in(nen) werden von den Fachgruppenobmännern/-obfrauen
gewählt. Der/die Landeskonferenzobmann/-obfrau sowie dessen/deren
Stellvertreter*in(nen) finden Sie - HIER
Disziplinarkommission
Ärzt*innen machen sich eines Disziplinarvergehens schuldig, wenn sie im In- oder im Ausland
- durch ihr Verhalten gegenüber der Gemeinschaft, den Patient*innen oder den Kolleg*innen gegenüber das Ansehen der österreichischen Ärzteschaft beeinträchtigen oder
- die aus dem Ärztegesetz oder anderen gesetzlichen Vorschriften resultierenden Berufspflichten verletzen.
Über Disziplinarvergehen erkennt der Disziplinarrat der Österreichischen Ärztekammer. Dieser setzt sich aus mehreren regionalen Disziplinarkommissionen (diese führen das Disziplinarverfahren durch) sowie Untersuchungsführern (diese führen die konkreten Erhebungen wie zB Zeugenbefragungen durch) zusammen. Jede Disziplinarkommission besteht aus einem rechtskundigen Vorsitzenden sowie zwei ärztlichen Beisitzern. Die Vertretung der Anzeige im Disziplinarverfahren erfolgt durch den/die Disziplinaranwalt/-anwältin bzw dessen/deren Stellvertreter*innen.
Die Mitglieder der Disziplinarkommission:
Herr HR Dr. Bildstein Heinz | Landesgericht Feldkirch | Vorsitzender |
Frau Dr. Prechtl-Marte Angelika | Landesgericht Feldkirch | 1. Stellvertreterin |
Frau Mag. Hagen Claudia | Oberlandesgericht Innsbruck | 2. Stellvertreterin |
Ärztliche Beisitzer: | ||
Herr MR Univ.-Prof. Dr. Stoss Franz | 6850 Dornbirn | 1. Beisitzer |
Herr Dr. Harald Schlocker | 6800 Feldkirch | 2. Beisitzer |
Herr Dr. Walter Kager | 6900 Bregenz | Stellvertreter |
Herr MR Dr. Josef Metzler | 6845 Hohenems | Stellvertreter |
Frau Dr. Haderer-Matt Ingrid | 6951 Lingenau | Stellvertreterin |
Herr OMR Dr. Walter Gmeiner | 6850 Dornbirn | Stellvertreter |
Herr Dr. Marte Wilfried | Bezirksgericht Bregenz | Stellvertreter Disziplinaranwalt |
Herr Dr. Fussenegger Markus | Staatsanwaltschaft Feldkirch | Untersuchungsführer |
Herr Dr. Christoph Stadler | Landesgericht Feldkirch | 1. Stellvertreter |