Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche, die Gewalt erfahren haben, zu schützen und weiterer Gewalt vorzubeugen, ist eine sehr komplexe Aufgabe, mit der Ärzt*innen immer wieder konfrontiert sind.

Ärzt*innen werden in ihrer Praxis mit den Folgen von körperlicher Misshandlung, Vernachlässigung oder sexueller Gewalt mitunter als erste konfrontiert. Weil die Betroffenen selbst und auch Angehörige meist versuchen, die Ursachen für die körperlichen oder seelischen Verletzungen zu verbergen, ist es wichtig, dass Ärzt*innen auf die Symptome hellhörig sind und wissen, damit richtig umzugehen.

Im Anhang finden Sie einen Leitfaden zum Thema "Gewaltschutz für den niedergelassenen Bereich " sowie wichtige Informationen zur Verschwiegenheits-, Anzeige- und Meldepflicht.

Die österreichischen Ärztekammer hat einen überarbeiteten Verletzungs-Dokumentationsbogen, der im Rahmen des Projektes MedPol (Medizin - Polizei) von Expertinnen und Experten der Gerichtsmedizin, der österreichischen Ärztekammer, des Opferschutzes und des Bundesministeriums für Inneres, erstellt wurde, übermittelt. Die Verwendung des vorgeschlagenen Dokumentationsbogens durch die/den (erst- )behandelnde(n) Ärztin/Arzt basiert auf freiwilliger Basis und geht über die ärztliche Dokumentationspflicht gemäß § 51 Ärztegesetz hinaus. Die Ärzte und Ärztinnen sind darüber hinaus im Rahmen der Behandlung nicht verpflichtet Beweise für ein späteres Gerichtsverfahren zu sichern.

Gewalt tritt in allen Altersgruppen und in allen Gesellschaftsschichten in verschiedensten Ausprägungen auf. Neben dem Zufügen von körperlichen Verletzungen und Schmerzen zählen dazu ebenso Taten, die emotionales Leid und/oder psychischen Schaden bei den Betroffenen hervorrufen, deren Rechte einschränken oder die Persönlichkeit und Würde beeinträchtigen. Die Folgen sind umso gravierender, wenn die Gewalt von nahe stehenden Personen ausgeht. Diese Erfahrungen können schwere seelische Schäden und Krankheitsbilder hervorrufen, wie posttraumatische Belastungsstörungen, psychosomatische Leiden bis hin zu selbstbeschädigendem Verhalten und Suizid. Körperliche Misshandlungen können gleichfalls vielfältige Verletzungen und Beschwerden verursachen und in Einzelfällen sogar tödlich enden. Viele Betroffene verschweigen aus Scham und/oder Angst vor ihren Peinigern die wahren Ursachen ihrer Leiden. Da häufig Ärztinnen und Ärzte die ersten und oftmals einzigen Ansprechpersonen für die Opfer sind, ist das Erkennen von erlittener Gewalt nicht nur ausschlaggebend für die konkrete Hilfe in der Notsituation, sondern auch für die Aufklärung der Gewalttat. Sicherlich können Ärzt*innen allein problematische Lebenssituationen Gewaltbetroffener nicht lösen bzw. deren Gewaltsituation beenden, sie können aber als Schnittstelle zwischen Opfern, spezialisierten Schutzeinrichtungen und Polizei fungieren.

Ungeachtet der gesetzlich normierten Anzeigepflicht (näheres siehe www.docwissen.at) kann eine sorgfältige und umfassende Dokumentation der Verletzungsbefunde die Opfer in ihrer rechtlichen Position und im Rahmen der gerichtlichen Aufarbeitung des Vorfalles unterstützen.

Die Verwendung von standardisierten Checklisten auf freiwilliger Basis (und allenfalls eine zusätzliche fotografische Dokumentation) erweisen sich sowohl für die Ärzt*innen als auch für die Patient*innen als hilfreich und kann die Tätigkeit der Ärzt*innen erleichtern und unterstützen.

Am 14. August 2012 wurde das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (ÄsthOpG) per Bundesgesetzblatt kundgemacht. Von diesem Gesetz sind ästhetische Operationen, wie zum Beispiel Bauchstraffung, Brustvergrößerung, Facelift, Fettabsaugung oder Nasenkorrektur umfasst. Ebenso wird die Durchführung von ästhetischen Behandlungen insbesondere mittels Arzneimitteln wie Botulinumtoxin sowie physikalische Anwendungen wie Photorejuvenation (Laser Skin Resurfacing, Laserpeeling, Faltenlaserung, Thermage und vergleichbare Anwendungen) geregelt, wobei die Ausnahme für solche Tätigkeiten, die aufgrund der Gewerbeordnung 1994 erbracht werden, unberührt bleibt. Nähere Informationen dazu finden Sie in nachstehender Broschüre.

Auf der Homepage www.aesthetischeoperationen-aerzte.at befindet sich eine Auflistung der Fachärzt*innen, die zur Durchführung von ästhetischen Operationen berechtigt sind, geordnet nach Fach/Namen/Ort an dem die ästhetische Operation durchgeführt wird (bsp. Ordinationsadresse, Adresse des Dienstgebers,...). Zudem stellt die Österreichische Ärztekammer jene Ärzt*innen für Allgemeinmedizin auf die Homepage, die über eine Ermächtigung der Österreichischen Ärztekammer verfügen, einzelne ästhetische Operationen durchführen zu können. Wir machen darauf aufmerksam, dass Ärzt*innen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur auf Ihr Verlangen auf dieser Homepage geführt werden dürfen. Wir ersuchen deshalb unter Bekanntgabe von Fach/Namen/Operationsort um Mitteilung an aek@aekvbg.at, wer auf dieser Homepage angeführt werden möchte.

Alle Kundmachungen zum ÄsthOpG finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Ärztekammer www.aerztekammer.at unter dem Punkt Kundmachungen / ÄsthOP-VO 2013 - HIER abrufbar.