Fachärztevertreter*innen
Die Fachärztevertreter*innen des jeweiligen Krankenhauses werden von den dort tätigen Fachärzt*innen gewählt. Die Fachärztevertreter*innen unterfertigen die Betriebsvereinbarung nach dem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz als Vertreter*innen der betroffenen Dienstnehmer*innen gemäß § 3 Abs 3 Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz. Im KH der Stadt Dornbirn und in den LKHs Bregenz, Hohenems, Rankweil und Bludenz gibt es jeweils eine(n) Fachärztevertreter(in). Im LKH Feldkirch werden für die chirurgischen Fächer, die konservativen Fächer und die Institute jeweils ein(e) Facharztvertreter(in) bestellt.
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