Erbringung telemedizinischer Leistungen - ÖGK
Seit Beginn der Covid-19-Pandemie haben telemedizinische Behandlungen deutlich zugenommen. Um Telemedizin dauerhaft zu etablieren, wurde zwischen ÖGK und Ärztekammer für Vorarlberg eine gesamtvertragliche Vereinbarung betreffend Telemedizin abgeschlossen. Diese Vereinbarung trat mit 1. April 2021 in Kraft. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Beilage.
Erbringung telemedizinischer Leistungen - BVAEB, SVS
Information zur Telemedizin bei BVAEB und SVS finden Sie in der Beilage.