Seit vielen Jahren werden Primarärzt*innen von der KHBG vertraglich dazu verpflichtet, die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit für Arbeitszeitüberschreitungen zu übernehmen (und damit allfällige Strafen aus der eigenen Kasse zu bezahlen).

Die Ärztekammer für Vorarlberg erachtet diese Vorgehenseise als rechtwidrig und hat deshalb bei Univ. Prof. Dr. Wolfgang Mazal ein Gutachten zur Zulässigkeit der Delegation der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit an die Primarärzt*innen und zu weiteren arbeitszeitrechtlichen Fragen eingeholt.

Die Kernaussagen finden sich dort im Managementsummary.

2023-11 (PDF)
2023-11