Nach Abschluss der Ausbildung zum/r Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin oder zum/r Facharzt/-ärztin ist eine Spezialisierung in Form einer Weiterbildung, die auch sonderfachübergreifend sein kann, möglich. Die Spezialisierungsverordnung der Österreichischen Ärztekammer sieht die Möglichkeit einer Spezialisierung in Geriatrie, Phoniatrie, Handchirurgie, Palliativmedizin, Dermatohistopathologie und fachspezifischer psychosomatischer Medizin sowie in Neonatologie und Pädiatrischer Intensivmedizin, Pädiatrischer Hämatologie und Onkologie und Pädiatrischer Endokrinologie und Diabetologie vor. Spezialisierungen sind in anerkannten Spezialisierungsstätten zu absolvieren.

Dabei können die Spezialisierungen Geriatrie und Palliativmedizin nach Übergangsbestimmungen beantragt werden. Für die Spezialisierung Geriatrie ist als Übergangsbestimmung vorgesehen, dass Personen, die vor dem 1. Jänner 2017 nachweislich eine zumindest dreijährige Tätigkeit gemäß der Umschreibung des Fachgebietes und den Spezialisierungsinhalten der Spezialisierung in Geriatrie zurückgelegt und ein Diplom „Geriatrie“ der Österreichischen Ärztekammer erworben haben, berechtigt sind, bei der Österreichischen Ärztekammer einen Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit in Hinblick auf die Spezialisierung in Geratrie zu stellen. Für die Spezialisierung Palliativmedizin ist als Übergangsbestimmung vorgesehen, dass Personen, die vor dem 1. Juli 2017 nachweislich eine zumindest achtzehnmonatige Tätigkeit gemäß der Umschreibung des Fachgebietes und den Spezialisierungsinhalten der Spezialisierung in Palliativmedizin zurückgelegt und ein Diplom „Palliativmedizin“ der Österreichischen Ärztekammer erworben haben, berechtigt sind, die Spezialisierung in Palliativmedizin zu führen. Der Antrag ist an die Österreichische Ärztekammer einzubringen. 

Weiters besteht die Möglichkeit, statt der Additivfächer Geriatrie und Phoniatrie sowie statt der Additivfächer Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin, Pädiatrische Intensivmedizin und Neonatologie, Pädiatrische Hämatologie und Onkologie sowie Pädiatrische Endokrinologie und Diabetologie nach Meldung an die Ärztekammer die entsprechende Spezialisierung zu führen. Schließlich sind Ärzte und Ärztinnen, die ein Diplom „Psychosomatische Medizin“ erworben haben, berechtigt, die Spezialisierung in fachspezifischer psychosomatischer Medizin zu führen. Der Antrag ist an die Österreichische Ärztekammer durch eine von dieser zur Verfügung gestellte Applikation elektronisch einzubringen. 

Für Fragen stehen Ihnen Mag. Stefan Nitz (Tel. 05572/21900-46) und Dr. Jürgen Winkler (Tel. 05572/21900-34) gerne zur Verfügung.

Die Antragsformulare für Spezialisierungen und weitere Informationen können nunmehr unter http://www.aerztekammer.at/spezialisierungen aufgerufen werden.