RH-BERICHT

Die internen Grabenkämpfe in der Wiener Ärztekammer haben jetzt ein politisches Nachspiel, das sich auch auf Vorarlberg negativ auswirken könnte. Der Rechnungshof hat nämlich die Aufsicht über die insgesamt zehn ärztlichen Standesvertretungen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Es gebe Verbesserungsbedarf, unter anderem fehle eine übergreifende Aufsichtsstrategie. Und wegen der immensen Immobiliengeschäfte der Wiener Kammer hält der Rechnungshof auch eine Zuständigkeit der Finanzmarktaufsicht für überlegenswert. Das staatliche Kontrollorgan empfiehlt dem Gesetzgeber jedenfalls, die Kontrolle über alle zehn Ärztekammern in Österreich unter eine zentrale Aufsichtsbehörde zusammenzuführen.

Wie Nationalrat und Bundesregierung darauf reagieren werden, ist vorerst noch unklar. Eines aber steht jetzt schon fest: Auch wenn der Rechnungshof die behördliche Aufsicht über die Wiener Ärztekammer kritisiert, ist das kein Grund, alle anderen Aufsichtsbehörden und gemeinsam mit ihnen auch alle anderen Landes-Ärztekammern mit einem Generalverdacht auszustatten und ein Super-Kontrollorgan für alle ärztlichen Standesvertretungen einzufordern. Zentralismus ist kein Allheilmittel.

Die neun Landes-Ärztekammern sowie die Österreichische Ärztekammer sind Selbstverwaltungskörper, mit Pflichtmitgliedschaft für Ärztinnen und Ärzte samt finanzieller Beitragspflicht der Kammerangehörigen. Jede dieser Kammern hat auch eine gesetzlich definierte eigene Aufsichtsbehörde: das Gesundheitsministerium für die ÖÄK, die jeweilige Landesregierung in den Ländern. In Wien ist eine Magistratsabteilung dafür zuständig. Und das funktioniert in den meisten Bundesländern, insbesondere auch in Vorarlberg einwandfrei. Das haben die vergangenen Jahre und Jahrzehnte deutlich gezeigt.

Wir geben dem Land als Aufsichtsbehörde stets Wochen voraus alle Termine für die Vollversammlung bekannt, Vertreter der Landesregierung sind stets eingeladen, daran teilzunehmen. Zudem schicken wir nicht nur von der Vollversammlung beschlossene Verordnungen und Beschlüsse, sondern auch alle Voranschläge und Rechnungsabschlüsse an das Land. Die Landesregierung als Aufsichtsbehörde hat somit stets aktuell alle notwendigen Informationen und könnte – falls Bedarf bestehen würde – jederzeit aktiv werden. Das Land kann sogar, falls gesetzlich erforderlich, Beschlüsse und Verordnungen aufheben und sogar Organe der Kammer ihres Amtes entheben und Neuwahlen anordnen.   

Mehr Transparenz und Kontrolle auf kürzesten Wegen sind kaum möglich, hier kommt der Föderalismus allen Beteiligten zugute. Denn entscheidend ist auch hierbei die Nähe beziehungsweise der Kontakt der Kammer zu ihrer Aufsichtsbehörde, die Kenntnis der lokalen Gegebenheiten, Strukturen und handelnden Personen. Eine zentrale Aufsichtsbehörde für alle Landes-Ärztekammern kann diese Benefits nicht aufbieten, daher ist stark zu bezweifeln, dass eine zentrale Kontrollabteilung im Gesundheitsministerium in Wien – mehr als 600 Kilometer von Vorarlberg und seinen Gegebenheiten entfernt – eine bessere Aufsichtsbehörde wäre als die Landesregierung, die (abgesehen von ihren Kontrollaufgaben) auch für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung eng mit der Ärztekammer zusammenarbeitet. Eine Zentralisierung der Aufsicht lehnen wir daher strikt ab.

Es spricht allerdings nichts dagegen, dass sich die Aufsichtsbehörden besser abstimmen und sich untereinander besser koordinieren. Wie das funktioniert, kann man ebenfalls in Vorarlberg sehen: Hier obliegt beispielsweise die Gemeindeaufsicht nicht einem zentralen Kontrollorgan im Landhaus, sondern den vier Bezirkshauptmannschaften – Föderalismus statt Zentralismus, und das funktioniert bestens. Das hätte man auch vor der damaligen Zusammenlegung der Krankenkassen wissen können.