GESUNDHEITSSYSTEM

Wenn man den Zahlen der Statistik Austria Glauben schenken darf, sind die stationären Spitalsaufenthalte nach wie vor deutlich unter dem Präpandemieniveau. Nachdem die Abrechnung der Krankenhäuser mit dem Gesundheitsfonds nach Leistungszahlen erfolgt, müssten somit auch die Kosten für den stationären Gesundheitsbereich gesunken sein. Vermutlich wird ein Teil der Leistungen, die früher als spitalsstationäre Leistungen erbracht wurden, inzwischen spitalsambulant abgerechnet und trotzdem im Krankenhaus erbracht. Leider werden diese Zahlen nirgendwo nachvollziehbar veröffentlicht. Es wäre wünschenswert, wenn das Schlagwort „Geld folgt Leistung“ endlich transparent umgesetzt würde.

Seit Jahren ist es für Krankenhäuser lukrativ, Leistungen teilweise ambulant zu erbringen. Besonders dann, wenn sie im LKF-System (das in seiner Logik häufig auch nur schwer nachvollziehbar ist) unterfinanziert sind, weil sie dann über die Abgangsdeckung ausfinanziert werden und den Häusern letztendlich mehr Geld bringen. Was wirklich verlagert wird oder wurde, lässt sich im Detail aber nicht nachvollziehen.

Klar ist aber, dass sich in den vergangenen Jahren tatsächlich einiges verändert und verschoben hat. Es ist gut, dass die Krankenhäuser versuchen, jene Patienten nicht mehr zu hospitalisieren, die nicht wirklich ein Bett brauchen. Die Notfallabklärung in der Ambulanz und der Verweis in den niedergelassenen Bereich bedeuten aber keinesfalls eine Einsparung von medizinischen Ressourcen. Deshalb muss das Geld, das für stationäre Patient:innen gespart werden kann, auch tatsächlich verlagert werden – denn nur ein Ausbau der Versorgung im niedergelassenen Bereich kann die Übernahme der dorthin verlagerten Aufgaben gewährleisten.

Wegen fehlender Finanzmittel der Kassen kann dieser Ausbau aber nur sehr eingeschränkt erfolgen. Wir konnten zwar erreichen, dass ein kleiner Teil der vom Bund ausgeschütteten Finanzmittel für den Ausbau der niedergelassenen Versorgung im Sinne von einigen erweiterten Job-Sharings und Stellenerweiterungen umgesetzt wurde. Der nötige Ausbau des Stellenplans im niedergelassenen Bereich, der im nächsten RSG abgebildet werden soll, hat jedoch leider noch keine ausreichende finanzielle Grundlage. Damit bleibt zu befürchten, dass die Kapazitäten im niedergelassenen Bereich deutlich zu gering bleiben und wieder keine bedarfsgerechte Versorgung am „best point of service“ erfolgen wird.

Apropos RSG und Gesundheitsplanung: Die leeren Kassen bei Bund, Land und in der ÖGK werden Strukturreformen erforderlich machen. Bleibt nur zu hoffen, dass die Financiers bereit sind, diese Veränderungen offen mit den Leistungserbringern zu diskutieren und im Vorfeld zu überlegen, was geplante Veränderungen tatsächlich bewirken.

Wenn ich mir die jetzige Entwicklung anschaue, bleibe ich skeptisch. Die derzeit bekannten Konzepte laufen auf zusätzliche teure Strukturen hinaus. Man wird nicht umhinkommen, sowohl 1450 als auch EVAs auf ihre Effizienz und ihren Ressourcenverbrauch zu prüfen. Die Zeit für Projekte, die nicht wirklich Probleme lösen, ist meines Erachtens vorbei. Und man kann nur hoffen, dass in den jetzigen Koalitionsverhandlungen im Bund teure Wahlversprechen wie zum Beispiel die Garantie eines Facharzttermins binnen 14 Tagen nicht sinnlose und unnötige Belastungen für uns Leistungserbringer bedeuten. Die Zukunft der medizinischen Versorgung bleibt spannend.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen frohe und glückliche Weihnachtsfeiertage und ein zukunftsreiches und gutes Jahr 2025.