ZWANG

Das laufende Jahr erinnert uns an einen Meilenstein des österreichischen Sozialsystems: 1955, also vor 70 Jahren, wurde das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) vom Nationalrat beschlossen. In diesem Gesetz findet sich auch erstmals der Begriff „Wahlarzt“ – das heutige Wahlarztsystem kann also ebenfalls auf sein 70-jähriges Bestehen zurückblicken. Auffallend dabei sind die parteipolitischen Konstellationen, die eine Parallelität im Heute erkennen lassen. Angeführt wurde die damalige Koalitionsregierung von ÖVP-Bundeskanzler Julius Raab, die Sozial- und Gesundheitsagenden lagen in den Händen von SPÖ-Minister Karl Maisel. NEOS gab es noch nicht.

Das ASVG und mit ihm das Wahlarzt-System sind also unter Federführung der Sozialdemokraten eingeführt worden. Heute ist es vor allem die SPÖ, die dem Wahlarzt-System die Daumenschrauben anlegen möchte und die Wahlärztinnen und Wahlärzten mit Zwangsmaßnahmen droht – denn anders kann man das betreffende, im aktuellen Regierungsprogramm genannte gesundheitspolitische Ziel kaum nennen: Wahlärztinnen und Wahlärzte sollen laut Dreier-Koalition einen Beitrag für das öffentliche Gesundheitssystem leisten, indem sie verpflichtet werden sollen, im Notfall in einem gewissen Ausmaß Patientinnen und Patienten zu Kassenkonditionen zu behandeln.

Alle Wahlärzt:innen arbeiten nach Studienabschluss mehrere Jahre im öffentlichen Gesundheitssystem, viele arbeiten auch noch nach Abschluss ihrer Ausbildung jahrelang als Fach- und Oberärzte in den Krankenhäusern. Wahlärzt:innen nehmen am Nachtbereitschaftsdienst teil, beteiligen sich an Vorsorgeuntersuchungen wie etwa Darmspiegelungen und tragen auch mit ihrem freiwilligen Einsatz zur Versorgung der Bevölkerung bei – man erinnere sich nur an die Covid-19-Impfungen. Wahlärzt:innen zu unterstellen, dass sie keinen Beitrag für das öffentliche Gesundheitssystem leisten, ist also falsch.

Abgesehen davon stellen die von der Regierung angedachten Zwangsmaßnahmen einen unzulässigen Eingriff in die freie Berufswahl und -ausübung dar. Ein Medizinstudium wird wie jede andere Ausbildung in Österreich vom Staat finanziert. Es gibt keinen Beruf, der Zwangsmaßnahmen wie die verpflichtende Arbeit im öffentlichen Bereich vorsieht. Zumindest nicht bei uns, nicht in einer freien Demokratie. Außerdem – wo würden diese Eingriffe hinführen, wenn sie denn Schule machten? Würde die Regierung auch bei einem Engpass im Rettungswesen alle Taxifahrer:innen dazu verpflichten, Krankentransporte durchzuführen? Vielleicht gibt es noch andere Berufsgruppen, die man zu einem größeren Beitrag für das öffentliche Gesundheitssystem zwingen kann. Nein?

Es wird gerne argumentiert, dass die Einführung des Wahlarzt-Systems situationsbedingt war: Damals gab es zu wenig Kassenstellen. Was hat sich großartig daran geändert? Auch heute gibt es zu wenig Kassenstellen für den stetig steigenden Patientenandrang. Mit neuen Kassenstellen ist es aber auch noch nicht getan, denn diese müssen besetzt werden können. Die Attraktivität von Kassenstellen wird aber immer geringer. Hier muss die Regierung den Hebel ansetzen.

Die Daumenschraube beim Wahlarzt-System anzusetzen, ist jedenfalls Ausdruck größter Hilflosigkeit. Der Sozialpolitiker Karl Maisel hätte das gewusst. Julius Raab vielleicht auch. Von der neuen Regierung erwarte ich mir genauso mutige, weitreichende und treffsichere Reformen für das Gesundheitssystem wie es das ASVG seinerzeit für die soziale Absicherung der Menschen war. Aber nicht erst dann, wenn es das Budget erlaubt. Das Gesundheitssystem ist jetzt schon krank.