Mutterschutz für Kassenvertragsärztinnen
PILOTPROJEKT
Man kann es durchaus als Weihnachtsgeschenk für den niedergelassenen Bereich bezeichnen: Die Ärztekammer für Vorarlberg und die Vorarlberger Landesstelle der Österreichischen Gesundheitskasse haben ein Pilotprojekt auf die Beine gestellt, das es jungen Ärztinnen im Land erleichtern soll, eine Kassen(fach)arzt-Praxis zu eröffnen oder zu übernehmen: In Anlehnung an die in anderen Berufsfeldern übliche gesetzliche Wochengeldregelung im Anschluss an die Geburt eines Kindes wird nun auch für Kassenvertragsärztinnen erstmals die Möglichkeit geschaffen, nach der Entbindung eine finanzielle Mutterschutzunterstützung zu beziehen. Das auf Vorarlberg beschränkte Pilotprojekt startet mit 2025 und wird nach zwei Jahren evaluiert.
Dieses Pilotprojekt kommt zur rechten Zeit. Der Trend ist nicht zu übersehen, die Medizin wird zunehmend weiblich. Von allen aktiven Ärztinnen und Ärzten in Vorarlberg sind aktuell bereits mehr als 45 Prozent Frauen. Tendenz steigend, schon bald werden sie mehr als die Hälfte des gesamten ärztlichen Personals in Vorarlberg stellen. Umso wichtiger ist es, dass jungen Ärztinnen gerade im aktuell angespannten Bereich der niedergelassenen Kassenmedizin der Zugang zu einer eigenen Ordination erleichtert wird. Mit dem Pilotprojekt zum Mutterschutz fällt hier eine finanzielle Hürde weg.
Die Entscheidung für eine Tätigkeit in der Niederlassung fällt in der Regel zwischen dem 30. und dem 40 Lebensjahr. Ärztinnen in diesem Alter, die ihre Familienplanung noch nicht abgeschlossen haben, scheuen bisher oft den Schritt in die Selbständigkeit. Einer der Gründe dafür sind die hohen Kosten im Zusammenhang mit einem mehrmonatigen Ausfall nach der Geburt eines Kindes kurz nach der Ordinationseröffnung: Auch wenn die Ärztin in dieser Zeit nicht arbeitet, muss sie dennoch hohe Investitionskosten bedienen, ebenso laufende Personal-, Geräte-, Immobilienkosten und anderes, zumeist bei oft noch nicht vorhandenen Rücklagen.
Die nun beschlossene Mutterschutzunterstützung deckt natürlich nicht den gesamten Verdienstausfall, sie ist als ein teilweiser Einkommensersatz zur Bedeckung der laufenden Fixkosten zu verstehen. Beantragt werden kann die Leistung für maximal 12 Wochen nach der Entbindung. Die Höhe der Leistung beträgt pro beanspruchtem Monat 12 Prozent vom vorjährigen Quartalsumsatz der Antragstellerin (gerechnet vom Zeitpunkt des Antrags), also maximal 36 Prozent davon. Sollte die Antragstellerin noch keinen Vorjahres-Quartalsumsatz vorweisen können, weil sie zum Beispiel erst kürzlich ihre Ordination aufgemacht hat, wird der Umsatzdurchschnitt ihrer Fachgruppe als Basis herangezogen. Während die Ärztin die Leistung bezieht, darf sie keine ärztliche Tätigkeit ausüben. Anspruch auf Mutterschutzunterstützungsleistung haben nur Vertragsärztinnen, die am Tag der Entbindung schon länger als ein halbes Jahr einen Kassenvertrag haben.
Wir wollen mit diesem Projekt erreichen, dass Ärztinnen, die sich für die selbständige Tätigkeit als Vertragsärztin der ÖGK interessieren, gleichzeitig aber die Familienplanung noch nicht abgeschlossen haben, Beruf und Familie besser in Einklang bringen können. Mit diesen guten Aussichten wünsche ich Ihnen schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr.