NEUE REGIERUNG

Die Schlagzeilen stimmen nachdenklich. Auf Bundes- wie auf Landesebene hört und liest man ununterbrochen von dringend notwendigen Sparmaßnahmen. Von nötigen Einschränkungen bei den Ausgaben, von damit verbundenen Strukturreformen und davon, dass sich halt jetzt doch nicht mehr alles ausgehen wird können, was viel Geld kostet. Noch wird von der Politik nicht ausgeschlossen, dass auch im Gesundheitsbereich massiv eingespart werden soll, obwohl gerade dieser dringender als je zuvor massive Investitionen nötig hat.

Bei der konstituierenden Landtagssitzung an diesem Mittwoch, 06. November, soll jedenfalls Vorarlbergs neue Landesregierung angelobt werden und ihre Arbeit aufnehmen. Schwarz-Blau sind Medienberichten zufolge zuversichtlich, dass das auch so kommen wird. Bis dahin wollen ÖVP und FPÖ alle relevanten Themen für ihre künftige Koalition diskutiert und ein gemeinsames Regierungsprogramm erarbeitet haben. In diesem muss auch die rasche Anhebung der Grundgehälter für Spitalsbedienstete enthalten sein – das hat ÖVP-Landeshauptmann Markus Wallner der Ärzteschaft noch im vergangenen Sommer versichert, das hat auch FPÖ-Gesundheitssprecher Hubert Kinz noch knapp vor der Wahl der Ärzteschaft zugesagt. Zu Zeiten also, da sich der Spardruck für die Politik bereits abgezeichnet hat.

Wir werden uns also das neue Regierungsprogramm genau ansehen und dann beurteilen, ob der besagte zweite Teil des von uns geforderten Gehaltspaketes tatsächlich Teil der Koalitionsverhandlungen gewesen ist, wie uns die Politik versprochen hat. Die Vertreter des Mittelbaus und der Ärztekammer gehen jedenfalls davon aus, dass es so ist, und dass dann auch von der neuen Landesregierung der bereits zugesagte Fahrplan dafür eingehalten wird, denn immerhin ist für die Anpassung der Gehaltstabelle eine Gesetzesänderung notwendig. Folgendes ist – zur Erinnerung – festgehalten worden: Verhandelt werden die Anhebung der Endgehälter, die Einführung von 2 zusätzlichen Gehaltsstufen (11 und 12) und eine Einschleifung über die gesamte Gehaltstabelle hinweg (beginnend mit der Gehaltsstufe 2). Die Verhandlungen zu den Inhalten sollen bis 30. Juni 2025 soweit abgeschlossen sein, dass die entsprechenden Vorkehrungen für das Budget 2026 getroffen werden können. Die gesetzlichen Änderungen sollen dann mit 01. Jänner 2026 in Kraft treten.

Nun also beginnt die Zeit, in der die Politik unter Beweis stellen kann, dass sich auch neue Partnerschaften zu alten Versprechen bekennen und diese einlösen. Die Ärzteschaft jedenfalls steht für die nun nötigen weiteren Verhandlungen zur Gehaltsanpassung bereit. Und diese ist dringender denn je, denn die Arbeitssituation in den Vorarlberger Krankenhäusern hat sich mit der jüngsten Wahl nicht geändert. Auch nicht die Entschlossenheit der Ärztekammer in ihrer Forderung nach konkurrenzfähigen und marktkonformen Spitalsgehältern. Nur dann findet sich auch weiterhin ausreichend Fachpersonal, nur dann kann die Gesundheitsversorgung der heimischen Bevölkerung nachhaltig abgesichert werden. Wie gesagt, wir stehen für die nächste Verhandlungsrunde bereit – am besten gleich nach der Angelobung. Denn die Zeit drängt.