Zentralismus ist auch kein Allheilmittel
VORARLBERG, KAMMERAUFSICHT
Vorarlberger Ärztekammer lehnt RH-Vorstoß für zentralisierte Kammer-Aufsicht ab
Die Ärztekammer für Vorarlberg hält herzlich wenig vom Vorschlag des Rechnungshofes, die Kontrolle über alle zehn Ärztekammern in Österreich unter eine zentrale Aufsichtsbehörde zusammenzuführen und – was die finanzielle Gebarung der Länderkammern betrifft – gegebenenfalls auch die Finanzmarktaufsicht als Kontrollorgan einzubeziehen. „Auch wenn der Rechnungshof die Aufsicht über die Wiener Ärztekammer kritisiert, ist das kein Grund, alle anderen Aufsichtsbehörden und mit ihnen auch alle anderen Landes-Ärztekammern unter Generalverdacht zu stellen und ein Super-Kontrollorgan für alle ärztlichen Standesvertretungen einzufordern“, sagt Vorarlbergs Ärztekammer-Präsident Burkhard Walla: „Zentralismus ist auch kein Allheilmittel.“
Die neun Landes-Ärztekammern sowie die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) sind Selbstverwaltungskörper, mit Pflichtmitgliedschaft für Ärztinnen und Ärzte samt finanzieller Beitragspflicht der Kammerangehörigen. Jede dieser Kammern hat auch eine gesetzlich definierte eigene Aufsichtsbehörde: das Gesundheitsministerium für die ÖÄK, die jeweilige Landesregierung in den Ländern. In Wien ist eine Magistratsabteilung dafür zuständig. „Und das funktioniert in Vorarlberg auch einwandfrei“, stellt Präsident Walla klar.
Die Vorarlberger Ärztekammer gibt dem Land als Aufsichtsbehörde stets Wochen voraus alle Termine für die Vollversammlung (das oberste beschlussfassende Gremium der Kammer) bekannt, Vertreter der Landesregierung sind stets eingeladen, daran teilzunehmen. Zudem schickt die Kammer nicht nur von der Vollversammlung beschlossene Verordnungen und Beschlüsse, sondern auch alle Voranschläge und Rechnungsabschlüsse an das Land. Die Landesregierung als Aufsichtsbehörde hat somit stets aktuell alle notwendigen Informationen und könnte – falls Bedarf bestehen würde – jederzeit aktiv werden. Das Land kann, falls gesetzlich erforderlich, Beschlüsse und Verordnungen aufheben und sogar Organe der Kammer ihres Amtes entheben und Neuwahlen anordnen.
„Mehr Transparenz und Kontrolle auf kürzesten Wegen sind kaum möglich“, sagt Burkhard Walla, „hier kommt der Föderalismus allen Beteiligten zugute.“ Denn entscheidend sind auch hierbei die Nähe und der Kontakt der Kammer zu ihrer Aufsichtsbehörde, die Kenntnis der lokalen Gegebenheiten, Strukturen und handelnden Personen. Eine zentrale Aufsichtsbehörde für alle Landes-Ärztekammern kann das nicht bieten, daher ist nach Ansicht des Präsidenten stark zu bezweifeln, dass beispielsweise eine zentrale Kontrollabteilung im Gesundheitsministerium in Wien – mehr als 600 Kilometer von Vorarlberg und seinen Gegebenheiten entfernt – eine bessere Aufsichtsbehörde wäre als die benachbarte Landesregierung, die (abgesehen von ihren Kontrollaufgaben) auch für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung eng mit der Landes-Ärztekammer zusammenarbeitet.
„Es spricht aber nichts dagegen, dass sich die Aufsichtsbehörden besser abstimmen und sich untereinander besser koordinieren“, sagt Präsident Walla. Wie das funktioniert, kann man ebenfalls in Vorarlberg sehen: Hier obliegt beispielsweise die Gemeindeaufsicht nicht einem Kontrollorgan im Landhaus, sondern den vier Bezirkshauptmannschaften – Föderalismus statt Zentralismus.