Spitalsgehälter: Ärzteschaft, Betriebsrat, KHBG und Land haben sich geeinigt
Vorarlberg, Gehaltsreform
Nach intensiven Verhandlungen haben sich das Land Vorarlberg und die Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) mit dem Zentralbetriebsrat der Vorarlberger Landeskrankenhäuser und der Ärztekammer Vorarlberg über die Gehaltsanpassung in den Krankenhäusern geeinigt.
Die Ergebnisse präsentierten Landeshauptmann Markus Wallner und Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher gemeinsam mit dem Kurienobmann der angestellten Ärzte, Hermann Blaßnig, und dem Zentralbetriebsratsvorsitzenden Thomas Steurer heute, Donnerstag, im Landhaus. Im Zentrum steht ein attraktives Karriere- und Entwicklungsmodell sowohl für ÄrztInnen als auch für Pflegefachkräfte, das noch heuer eingeführt wird. 2025 ist in einem zweiten Schritt eine Gesamtanpassung der Gehaltskurve für alle Berufsgruppen vorgesehen. Auch die Rahmenbedingungen für alle anderen Berufsgruppen, wie beispielsweise Medizinisch-Technische und Therapeutische Dienste, Haustechnik, Küche oder Administration, werden verbessert.
Landeshauptmann Wallner verwies auf die Herausforderungen, denen Vorarlbergs Spitäler aufgrund der Konkurrenzsituation im Bodenseeraum sowie angesichts der Lohnpolitik anderer Bundesländer gegenüberstehen. Daher gelte es die Karriere- und Gehaltsstrukturen in Vorarlberg dahingehend anzupassen, dass Anreize für EinsteigerInnen und junge Mitarbeitende gesetzt werden und ältere Fachkräfte gehalten werden können. „Wir wollen die Loyalität der Mitarbeitenden zum Akutbereich und zum Standort Vorarlberg honorieren und zum anderen die Übernahme von Fachverantwortung stärken“, betonte Wallner.
Für Landesrätin Rüscher ist wichtig, dass von den Verbesserungen alle im Spital Tätigen profitieren. „Ein Krankenhaus funktioniert nur, wenn alle Berufsgruppen dort gut zusammenarbeiten können“, erklärte sie.
Phase 1 des gemeinsam erarbeiteten Pakets soll noch heuer umgesetzt werden. Dazu gehört ein attraktives Karriere- und Entwicklungsmodell, das rund 50 zusätzliche Fachkarrierepfade ermöglicht. Neu ist zudem, dass sich alle FachärztInnen zehn Jahre nach Abschluss der Facharztausbildung mit der Gehaltsklasse 23 zu „Senior-OberärztInnen“ entwickeln. Das neue Karrieremodell wird mit 1. November 2024 eingeführt. Außerdem werden Einsprungdienste – das sind Dienste, die kurzfristig für erkrankte KollegInnen übernommen werden müssen – künftig besser entlohnt. Über den Sommer wird der Einreihungsplan für das Pflegepersonal an den Spitälern überarbeitet und an die neuen Anforderungen angepasst. Ziel ist es, auch in der Pflege durchgängige Karriere- und Entwicklungsmodelle mit angepassten Gehältern zu etablieren: von Assistenzberufen bis zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege mit Fachführungsverantwortung.
Phase 2 beinhaltet eine Gesamtanpassung der Gehaltskurve für alle Berufsgruppen. „Speziell soll dabei auf die Anforderungen von Mitarbeitenden dienstplangeführter Abteilungen und Stationen eingegangen werden, die rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr ihren Dienst versehen und damit die Versorgung in Vorarlberg aufrechterhalten“, so Landesrätin Rüscher. Weil es dafür weitere Detailverhandlungen und in der Folge eine komplexe Änderung des Landesdienstrechts braucht, kann dieser Schritt nicht mehr vor der Landtagswahl erfolgen, werde aber unter der Voraussetzung einer Beteiligung an einer zukünftigen Regierungsbildung mit hoher Priorität in die Koalitionsverhandlungen eingebracht, betonte Landeshauptmann Wallner.
„Das jetzt vorliegende Paket zur Gehaltsanpassung für Spitalsbedienstete können wir mittragen“, sagt Ärztekammer-Kurienobmann Blaßnig. „Ich bin zuversichtlich, dass wir auch den zweiten Teil des Pakets im nächsten Jahr gemeinsam gut schnüren werden. Nur mit marktkonformen und konkurrenzfähigen Gehältern können dringend benötigte neue Fachkräfte gewonnen und bewährte Fachkräfte gehalten werden.“ Auch Zentralbetriebsratsvorsitzender Steuer sprach von einem „guten Ergebnis“. Er unterstrich ebenfalls die Verzahnung der Berufe im Krankenhaus: „Keine Gruppe kann ohne die andere. Eine Gehaltsanpassung kann deshalb nur funktionieren, wenn alle in den Krankenhäusern profitieren.“