„Win-Win-Win-Situation“: Niedergelassene Ärzteschaft bietet Regierung Abgabe von „COVID-Package“ an
ÖÄK, Coronavirus
Positiv getestete Personen sollen gleich in der Arztpraxis die nötigsten Medikamente für einen möglichst milden Verlauf erhalten. „Das würde für alle Beteiligten große Vorteile bringen“, sagt ÖÄK-Vizepräsident Edgar Wutscher.
„Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Lockerungen wird es umso wichtiger sein, dass wir die Weiterverbreitung des Virus mit den verfügbaren Mitteln so effektiv und unkompliziert wie möglich eindämmen“, sagt Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Zu diesem Zwecke bietet die niedergelassene Ärzteschaft der Regierung an, positiv getesteten Patientinnen und Patienten gleich ein „COVID-Notfall-Package“ mitzugeben. „Das können Schmerzmittel, fiebersenkende und eventuell hustendämpfende Mittel sein, aber natürlich auch gleich die antiviralen COVID-Medikamente“, so Wutscher.
„Aus unserer Sicht wäre es fahrlässig, positiv getestete Menschen eventuell mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf die Suche nach der nächsten Apotheke zu schicken, wenn es doch eine deutlich einfachere und sicherere Alternative gäbe“, sagt Wutscher, der in diesem Modell ausschließlich Gewinner sieht: „Patientinnen und Patienten kommen schneller und einfacher zu ihren benötigten Medikamenten und müssen so wenig gesundheitliche Beeinträchtigungen wie möglich hinnehmen. Die Allgemeinheit profitiert durch mehr Infektionsschutz durch weniger unnötige Wege und Kontakte und von weniger Umweltbelastung. Und nicht zuletzt profitiert davon auch die Regierung, weil sie sich bei den antiviralen COVID-Medikamenten die 15 Euro Steuergeld pro Packung erspart, die aktuell für die reine Abgabetätigkeit in die Taschen der Apotheker fließen. Denn Ärztinnen und Ärzten geben die Medikamente ja kostenlos ab. Die Honorierung des Aufwandes ist durch das ärztliche Beratungsgespräch abgedeckt.“
Damit gebe es keine Argumente gegen diesen Vorschlag, hält Wutscher fest: „Der Überblick über die abgegebenen Medikamente ist selbstverständlich über die E-Medikation jederzeit möglich. Rechtlich ist es ohnehin bereits jetzt so, dass jede Ärztin und jeder Arzt gemäß Paragraph 57 des Ärztegesetzes verpflichtet ist, einen ‚Notfallapparat‘, also Medikamente für die erste Hilfeleistung in dringenden Fällen vorrätig zu halten.“ Zudem würden die Patientinnen und Patienten bei ihren Vertrauensärztinnen und – ärzten gleich auch die beste individuelle Beratung über die ausgegebenen Medikamente erhalten, betont Wutscher. „Die bisher zögerliche Abgabe von COVID-Medikamenten liegt sicher nicht an mangelnder Information der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, sondern an den in vielen Regionen umständlichen und bürokratischen Beschaffungswegen. Patientinnen und Patienten brauchen im Notfall schnelleren und leichteren Zugang zu den Medikamenten. In diesem Zusammenhang ist daher auch das Testen in den Arztpraxen so wichtig, denn dann könnte die Behandlung unverzüglich erfolgen. Sowohl Diagnose als auch Therapie von COVID gehören in die Ordinationen. Insofern erwarte ich, dass unser Angebot bei der Regierung auf großes Interesse stoßen wird.“