Bundessektion Allgemeinmedizin: „Mini-Verordnung“ zu neuer Teststrategie beantwortet kaum Fragen
ÖÄK, COVID-19
Keine 24 Stunden vor Inkrafttreten der neuen Regelung von COVID-Tests herrscht trotz Verordnung immer noch Rätselraten. Für BSAM-Obmann Edgar Wutscher ist das „inakzeptabel“.
Immer noch gibt es eine Menge offener Fragen bezüglich der neuen COVID-Teststrategie in Österreich, obwohl mittlerweile die lange erwartete Verordnung des Ministeriums vorliegt. Diese lässt aber besonders für Ärztinnen und Ärzte und deren Patientinnen und Patienten immer noch viele entscheidende Fragen offen. „Keine 24 Stunden vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung wissen wir Ärztinnen und Ärzte immer noch nicht, wie wir beispielsweise beim Testen symptomatischer Patienten vorgehen sollen. Nach dieser langen Wartezeit eine Mini-Verordnung mit großen Lücken präsentiert zu bekommen, die den ärztlichen Bereich nicht einmal berührt, empfinde ich als skandalös gegenüber der Ärzteschaft und als unmögliches Verhalten gegenüber der Bevölkerung“, ist Edgar Wutscher, Obmann der Bundessektion Allgemeinmedizin (BSAM) der Österreichischen Ärztekammer, erzürnt. Auch Informationen zum Testen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Ordinationen würden völlig fehlen.
Der BSAM-Obmann kritisiert die Vorgehensweise bei der Änderung der Teststrategie scharf: „Ich finde es inakzeptabel und verantwortungslos, was hier zulasten der Bevölkerung und vor allem auch mit uns Ärztinnen und Ärzten getrieben wird. Wir geben unser Bestes, um unsere Patientinnen und Patienten in diesen schwierigen Zeiten optimal zu versorgen und werden dabei noch zusätzlich sabotiert. Das muss sofort aufhören“, drängt Wutscher auf unverzügliche Klarstellung zum Test-Reglement: „Wir brauchen nach zwei Jahren Pandemie endlich mehr Planungssicherheit. Wenn man solche Verordnungen nicht zustande bringt, dann soll man sie auch nicht vollmundig ankündigen. Und eine rechtzeitige Fertigstellung von Verordnungen bedeutet auch, Arbeitsabläufe und Vorlaufzeiten entsprechend zu berücksichtigen.“