Österreichische Ärztekammer: Unverständnis für Verfassungsklage des burgenländischen Landeshauptmannes
ÖÄK, ÄrzteG
Bereitschaftsdienste an Wochenenden und Feiertagen sind Verhandlungssache und können nicht erzwungen werden, betont die Österreichische Ärztekammer.
Die Österreichische Ärztekammer reagiert mit vollkommenem Unverständnis auf die vom burgenländischen Landeshauptmann eingebrachte Verfassungsklage zum Ärztegesetz. Diese hat das Ziel, die Selbstverwaltung der ärztlichen Bereitschaftsdienste in den Bundesländern durch die Ärztekammern zu kippen.
„Die Ansicht des Landeshauptmanns, dass es sich bei den ärztlichen Bereitschaftsdiensten an Wochenenden und Feiertagen um einen öffentlichen und gesamtgesellschaftlichen Auftrag handle und daher dieser aus der Kompetenz der Ärztekammern zu den Ländern verlegt werden solle, ist faktisch wie rechtlich unhaltbar“, betont der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Thomas Szekeres. „Die Ärztekammern als Körperschaften öffentlichen Rechts führen diese Aufgabe gemäß Verträgen mit den Krankenkassen durch. Verträge haben es an sich, dass man für Lösungen ein Einvernehmen braucht – wenn ein solches nicht besteht, dann den Landeshauptmann zu ermächtigen, Ärztinnen und Ärzte zum Dienst zu zwingen, ist nicht nur rechtlich unmöglich, sondern zeigt auch wie das Land Burgenland gedenkt, mit Ärztinnen und Ärzten umzugehen.“
„Eine Zwangsrekrutierung von Ärztinnen und Ärzten ist für uns undenkbar“, sagt Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte: „Für konkrete Gespräche über Lösungen im Interesse der Patientinnen und Patienten stehen wir selbstverständlich gerne bereit! Wir haben zum Beispiel auch in Wien mit dem Ärztefunkdienst seit 50 Jahren ein einfaches, kostengünstiges und funktionierendes System mit der Stadt Wien und den Sozialversicherungen installiert.“