ÖÄK-Mayer: Spitalsambulanzen nicht für die Ausstellung von Impfbefreiungen zweckentfremden!
ÖÄK, COVID-19
Die Ärztinnen und Ärzte in den Spitalsambulanzen sind nicht die Lückenbüßer für behördliches Versagen, betont der Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer.
Im Gesetz zur allgemeinen Impfpflicht in Österreich ist festgehalten, dass auch fachlich geeignete Ambulanzen von Krankenanstalten offizielle Atteste für eine mögliche Impfbefreiung ausstellen dürfen. Die dazugehörige Verordnung erweitert das unzulässigerweise und auf dem Rücken der Spitalsärztinnen und -ärzte auf fast alle Ambulanzen. Davon hält Harald Mayer, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte gar nichts: „Die Ärztinnen und Ärzte in den Spitalsambulanzen sind sicher nicht die Lückenbüßer für behördliches Versagen – mit den Impfbefreiungen sollen sich bitte die nominierten Amtsärzte und Epidemieärzte beschäftigen, die mein vollstes Vertrauen genießen. Spitalsambulanzen dürfen jedenfalls nicht dafür zweckentfremdet werden!“
Rund 1,3 Millionen Österreicherinnen bzw. Österreicher sind laut offiziellen Angaben derzeit ungeimpft und verstoßen daher gegen die Impfpflicht, sofern sie für sich keine Ausnahmeregelung und damit eine Befreiung von der Corona-Impfung geltend machen können. „Es ist daher mit einem Ansturm jener zu rechnen, die sich eine Impfbefreiung holen möchten – diesen aufzufangen ist nicht die Aufgabe der Spitäler und deren Ambulanzen. Unser Fokus liegt auf der optimalen Versorgung von Patienten“, betont Mayer. „Das Gesetz müsste daher dringend nachgeschärft und die Spitäler aus dieser Verantwortung herausgenommen werden.“