ÖÄK, COVID-19

Wer patientennah arbeitet, muss zum Schutz der Patienten vor Infektionen geimpft sein, sagt der Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte der ÖÄK, Harald Mayer.

Die französische Regierung hat ein Gesetz verabschiedet, wonach Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich verpflichtet gegen das Coronavirus geimpft sein müssen, in einigen Bundesländern in Österreich werden neue Mitarbeiter im Gesundheitsbereich nur aufgenommen, wenn sie geimpft sind. „Das ist vertretbar, denn es ist absolut notwendig, dass das Spitalspersonal durchgeimpft ist“, betont auch Harald Mayer, Vizepräsident und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte der Österreichischen Ärztekammer: „Wer in einem vulnerablen Bereich wie dem Gesundheitsbereich arbeitet, für den sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, sich auch gegen alle impfbaren Erkrankungen, wie auch COVID-19, impfen zu lassen, und damit sowohl die Patienten als auch die Kollegen zu schützen.“

Neben der Reduktion der Ansteckungsgefahr für Patienten sei es auch eine Frage des Personals. Denn bereits jetzt hätten Spitäler knappe Personalressourcen: „Spitäler können aber nur krisensicher bleiben, wenn ihre Mitarbeiter maximal gegen Infektionen geschützt und so auch Krankheitsausfälle vermieden werden“, betont Mayer. Denn ohne funktionierende Spitäler mit dem entsprechenden Personal würde das Gesundheitssystem nicht so exzellent mit einer Krisensituation wie einer Pandemie umgehen können, wie bisher: „Es ist aus medizinischer und gesundheitspolitischer Sicht vertretbar, wenn nur Geimpfte in den Spitälern angestellt sind und patientennah arbeiten dürfen“, sagt Mayer abschließend. (sni)