ÖÄK, COVID-19

„Dass beim Ausdrucken der Bestätigung aus dem e-Impfpass keine zusätzlichen Leistungen abgerechnet werden dürfen, widerspricht jeglicher Logik und ist eine Verhöhnung von Ärzten und Patienten“, stellt ÖÄK-Vizepräsident Steinhart klar.

„Diese Regelung entbehrt jeglicher Logik und steht im krassen Widerspruch zu allen bisherigen Vereinbarungen und Vorgehensweisen“, kritisiert Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, scharf eine neue Verordnung. Dieser zufolge dürfen Ärztinnen und Ärzte, die für ihre Patientinnen und Patienten einen Ausdruck aus dem e-Impfpass anfertigen, gleichzeitig keine zusätzlichen Leistungen abrechnen. „Wie realitätsfern kann eine Verordnung eigentlich sein?“, fragt Steinhart: „Warum soll ein Patient, der schon in der Ordination ist und auch einen Ausdruck haben möchte, am nächsten Tag noch einmal vorbeikommen? Hier hat sich offensichtlich niemand Gedanken über die Praxistauglichkeit gemacht. Das zeugt von mangelndem Verständnis und Respekt für den Arbeitsalltag der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die in den vergangenen Monaten an vorderster Front täglich ihr Bestes gegeben haben.

„Dieser Systemfehler muss sofort behoben werden“, appelliert Steinhart daher dringend an Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein: „Gerade von ihm hätten wir uns mehr Verständnis für die Arbeitsrealität der Ärztinnen und Ärzte erwartet.“