ÖÄK: Resolution zur Ärztegesetznovelle
ÖÄK, ÄrzteG
Im Anschluss an ihren heutigen Protestmarsch hat die Österreichische Ärztekammer einstimmig eine Resolution zum novellierten Ärztegesetz beschlossen.
Die jüngst beschlossene Änderung im Ärztegesetz hat heute zu einem Protestmarsch der Österreichischen Ärztekammer geführt, in der Vollversammlung wurde dazu einstimmig eine Resolution beschlossen:
Die Resolution im Wortlaut
Die Österreichische Ärztekammer ist entsetzt über die
Ärztegesetznovelle, die ein funktionierendes und bewährtes System
mutwillig und grundlos zerstört.
Die Qualität der ärztlichen Ausbildung kann nur sichergestellt werden, wenn sie von Ärztinnen und Ärzten, mit ihrem eigenen Wissen und der eigenen Erfahrung, geplant und strukturiert wird. Denn sie wissen selbst am besten, welche Rahmenbedingungen und Inhalte der Ärztenachwuchs benötigt, um die Patientenversorgung in Österreich weiterhin auf hohem Niveau zu halten. Während bislang Ärztinnen und Ärzte die Rahmenbedingungen für die Ärzteausbildung selbst festgelegt haben, werden das in Zukunft medizinfremde Landesbehörden übernehmen. Statt Ärztinnen und Ärzten werden nun Beamtinnen und Beamte darüber entscheiden, an welchem Standort wie viele Ärztinnen und Ärzte gleichzeitig in einer Abteilung ausgebildet werden. Für die ÖÄK steht außer Zweifel, dass die Ausbildung weiterhin in die kompetenten Hände der Ärztinnen und Ärzte gehört, denn nur so kann die Versorgungsqualität gesichert werden.
Die Österreichische Ärztekammer fordert daher den Gesetzgeber auf, die zu Lasten der Ärztekammer vorgenommenen Verschlechterungen im Ausbildungsbereich entweder zurückzunehmen oder mit sofortiger Wirkung die diesbezügliche Zuständigkeit den Bundesländern zu übertragen.
Ebenso muss die Qualitätskontrolle in den Ordinationen durch unabhängige Ärztinnen und Ärzte erfolgen. Stattdessen wurde nun eine Situation geschaffen, in der man die Kompetenzen der ÖÄK – und damit eines freien Berufes – an den Gesundheitsminister überträgt, der jetzt ein System aufbauen muss, obwohl es längst ein funktionierendes und bewährtes System gibt.
Diese Entwicklungen lehnt die ÖÄK vehement ab. Sie sieht die Patientenversorgung für die Zukunft akut gefährdet. Zudem fordert die Österreichische Ärztekammer eine unabhängige Qualitätskontrolle der Krankenanstalten sowie von der Politik unabhängige Patientenanwaltschaften.