„Green Pass“ – worauf es ankommt
ÖÄK, COVID-19
Die ÖGTelemed, die Österreichische Ärztekammer, der WKÖ-Fachverband Ubit und der FEEI haben gemeinsam ein Positionspapier betreffend den „Digitalen grünen COVID-19-Nachweisen“ verfasst.
Mit der aktuellen Befassung des EU-Parlaments mit dem geplanten „Green Pass“ rückt die Umsetzung dieses umfangreichen Projekts wieder ein Stück näher. Um die Implementierung und die damit verbundene Rückkehr zur Normalität in vielen Lebensbereichen rasch, sicher und unkompliziert umsetzen zu können, haben die ÖGTelemed, die Österreichische Ärztekammer, der WKÖ-Fachverband Ubit und der FEEI gemeinsam ein Positionspapier mit den Kernpunkten des kommenden „Green Pass“ erstellt, das unabhängig von der Entscheidung des EU-Parlaments zu sehen ist. „Von zentraler Wichtigkeit ist, dass der Green Pass so einfach funktioniert wie ein Flugticket“, sagt Dietmar Bayer, Präsident der ÖG Telemed. „Über einen Code auf dem Smartphone oder über einen Ausdruck muss auf einen Blick erkennbar sein, dass eine Person die Kriterien erfüllt und wie lange die Gültigkeit ist – ganz egal, ob sie getestet, geimpft oder genesen ist.“ So könnten die Freiheiten von Reisen über Kultur bis Nachtgastronomie schnellstmöglich und mit der nötigen Sicherheit zurückerlangt werden. Entscheidend ist für Bayer auch, dass es hier keinen Alleingang und kein Vorpreschen Österreichs gibt, sondern eine koordinierte EU-weite Regelung mit dezentraler Ausrichtung. „Wichtig ist, dass eine Offline-Prüfung der Nachweise möglich ist“, sagt Bayer. Schließlich müsse der Pass unabhängig von Netzausfällen und auch in Gebieten ohne Netzabdeckung funktionieren. Zudem kommt es auch auf eines an: „Planung, Umsetzung und Ausrollung sollten in enger Kooperation mit der Österreichischen Ärztekammer und der Softwareindustrie erfolgen. Gerade beim Projekt e-Impfpass hat diese Kooperation maßgeblich zur erfolgreichen Umsetzung in kurzer Zeit geführt“, sagt Bayer.
Szekeres: Genesungsnachweise nur durch Arzt
Für Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen
Ärztekammer, steht die obligatorische Einbindung der ärztlichen
Kompetenzen im Fokus. „Die Bestätigung, dass eine Person von COVID-19
genesen ist, kann nicht automatisiert, sondern nur durch eine Ärztin
oder einen Arzt nach zuverlässiger Bestimmung der Antikörper
erfolgen.“ Bei der Gewährung von Freiheiten dürften zudem nur
anerkannte wissenschaftliche medizinische Erkenntnisse berücksichtigt
werden. Neben den medizinischen Empfehlungen seien auch ethische
Aspekte zu berücksichtigen. „Es darf zum Beispiel keine
Benachteiligung von Ungeimpften geben, solange nicht ausreichend
Impfstoff zur Verfügung steht und nicht jeder impfbare Mensch die
Möglichkeit hatte, eine Impfung zu bekommen“, so Szekeres.