ÖÄK-Steinhart: Ärzteschaft bereit, die Bevölkerung zu impfen
ÖÄK, COVID-19
Es gibt keinen Grund, dass Apotheken auch noch impfen, betont ÖÄK-Vizepräsident Johannes Steinhart. Das Problem seien fehlende Impfstoffe und die Logistik.
„Impfen ist eine ärztliche Tätigkeit – und soll es auch bleiben“, betont Johannes Steinhart, Vizepräsident und Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte der Österreichischen Ärztekammer, und verweist auf die Aussagen des Gesundheitsministers im Herbst. Da sei noch betont worden, dass aus Gründen der Qualitätssicherung und des Patientenschutzes nicht geplant sei, den Kreis der Berufsgruppen im Gesundheitsbereich, die zur Durchführung von Impfungen berechtigt sind, auszuweiten. Daher sei es umso verwunderlicher, dass derzeit wieder von Einzelnen ins Spiel gebracht werde, die Coronavirus-Schutzimpfung in Apotheken anzubieten: „Dazu gibt es keinen Grund, denn Ärztinnen und Ärzte in Tausenden Ordinationen stehen bereit, die Bevölkerung sicher und medizinisch kompetent durchzuimpfen“, betont Steinhart.
Keine Notwendigkeit für Impfen in Apotheken
„Das Problem liegt keinesfalls bei der Anzahl der Impfärzte,
sondern vielmehr in der Logistik und der Menge der Impfstoffe“,
ergänzt Rudolf Schmitzberger, Leiter des ÖÄK-Impfreferates. Es gebe
keinen Grund, auch Apotheken zusätzlich fürs Impfen einzuspannen: „Wir
haben genügend Ärztinnen und Ärzte, die impfen wollen – es ist nicht
notwendig, den Kreis durch Apotheken zu erweitern.“ Zudem stelle sich
die Frage, ob die Apotheken, die nun mit den Antigentests einen
zusätzlichen Arbeitsaufwand haben, zusätzliche Ressourcen hätten. Auch
in Impfstraßen werde nur unter ärztlicher Aufsicht geimpft: „Nur ein
Arzt kann feststellen, ob der Patient geimpft werden darf oder nicht“,
sagt der Impfexperte. Am Anfang stünde die Frage nach der
Impftauglichkeit des Patienten: „Wie soll das in den Apotheken genau
funktionieren?“ fragt sich der Impfexperte. Impfen ist mehr als nur
ein Pieks: „Dazu gehört unter anderem auch die richtige Applikation
des Impfstoffes, die Impfaufklärung, Eruierung potentieller
Kontraindikationen und die Feststellung der Impftauglichkeit“, sagt Schmitzberger.
Medizinische Behandlung bei Impfreaktionen
In Ordinationen würden aufgrund des Qualitätsmanagements
strenge Vorgaben in Bezug auf die Notfallausrüstung und das
Impfmanagement gelten: „Wie sollen Apotheker erstens eine Übersicht
über sämtliche möglichen allergischen Reaktionen haben und zweitens
rasch und adäquat auf mögliche akute Impfreaktionen reagieren, die
eine medizinische Behandlung erfordern?“ Apotheker hätten nicht die
medizinischen Kenntnisse und Fertigkeiten, mit potenziell akuten und
seltenen Impfreaktionen umzugehen. Ein weiterer Punkt ist auch die
räumliche Ausstattung: „Gerade in Zeiten von COVID-19 sorgt der
Impfarzt für die geeigneten Räumlichkeiten und hält sich an die
legistischen Vorgaben, wie eigene Impftermine für eine sichere
Applikation und die vorgeschriebene Nachbeobachtung“, betont Schmitzberger.