ÖÄK, COVID-19

„Testung und Abklärung gehören nicht in Laienhände“, sagt der Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer.

„Wer befürchtet, mit dem Coronavirus infiziert zu sein oder seinen Infektionsstatus wissen möchte, sollte mit seinem Hausarzt oder 1450 Kontakt aufnehmen, oder ein ärztliches Labor kontaktieren. Keinesfalls jedoch sollte man dafür in eine Apotheke gehen“, stellt Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichische Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, klar. „Im Sinne der Patientensicherheit ist es der falsche Weg, Antigen-Tests in Apotheken zu ermöglichen. Für die COVID-19-Testung braucht es nach wie vor strenge medizinische und hygienische Vorgaben und Profis am Werk“, sagt Steinhart. Es sei unverantwortlich, dass Patienten in Apotheken den Antigen-Test machen, anstatt bei niedergelassenen Ärzten, betont auch Edgar Wutscher, Obmann der Bundessektion Allgemeinmedizin der ÖÄK: „In den Ordinationen werden die Testungen unter strengen Sicherheitsbestimmungen, zeitlich und räumlich getrennt, durchgeführt. Wie soll das in einer Apotheke funktionieren?“

Sicherheit geht vor
„Die Erfahrung zeigt uns, dass schon viele eigentlich symptomfreie Personen ein positives Ergebnis bei einem Antigentest erhalten haben und somit sehr wahrscheinlich hochansteckend waren. Dass diese Menschen dann auch noch auf den Weg aus der Apotheke hinaus zu einem PCR-Test geschickt werden, ist ein doppeltes Sicherheitsrisiko. Schließlich wissen wir, dass Menschen mit einem positiven Antigen-Testergebnis leider oft nicht rational handeln. Sie decken sich manchmal im Gegenteil sogar noch für die anstehende Quarantäne ein, was vermehrte Kontakte und Mobilität bedeutet. Das ist eine brandgefährliche Situation“, warnt Steinhart.

„Testung und Abklärung gehören nicht in Laienhände. Aus Gründen der Sicherheit sollte auch bei Testungen im niedergelassenen Bereich ein positiver Antigen-Test dafür ausreichen, dass die Behörde eine Absonderung in die Wege leitet – so wie es die neue Verordnung für die Bezirksverwaltungsbehörden vorsieht“, so Steinhart: „Hier gehört auch die Verordnung für Testungen im niedergelassenen Bereich geändert. „In der aktuellen Form bedeuten die unterschiedlichen Vorgehensweisen nicht nur eine riesige Verschwendung von ohnehin knappen Ressourcen – sie sind auch unnötig und unverständlich riskant“.