ÖÄK-Steinhart: Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind auch in der zweiten Corona-Welle für ihre Patienten da
ÖÄK, COVID-19
Patienten sollen ihren Arzt konsultieren, um „Kollateralschäden“ vorzubeugen. Hält sich jeder an die Regeln, bleiben Ordinationen auch sicher.
„Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind selbstverständlich auch während der zweiten Welle der Corona-Pandemie für ihre Patientinnen und Patienten da“, betont Johannes Steinhart, Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer. „Niemand sollte aus Angst, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren, auf ärztlichen Rat verzichten. Das gilt natürlich und besonders auch für Vorsorge- und Routineuntersuchungen. Denn es besteht das Risiko, dass Krankheiten nicht diagnostiziert und erforderliche Behandlungen verschleppt werden. Solchen sogenannten Kollateralschäden muss vorgebeugt werden.“
Ziel sei es, den Routinebetrieb in den Ordinationen mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu führen, Patienten, Mitarbeiter und Ärzte bestmöglich vor einer Infektion zu schützen und das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sagt Steinhart. „Selbstverständlich muss dabei eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt werden“, so Steinhart. „Wo immer möglich, sollte deshalb die Kontakthäufigkeit und die direkte Kontaktzeit zwischen den Ärzten und ihren Mitarbeitern sowie den Patienten möglichst reduziert werden.“
Die Österreichische Ärztekammer hat Empfehlungen für Ordinationen in der COVID-19 Pandemie erarbeitet, die ein Maximum an Sicherheit gewährleisten sollen und bei Bedarf an die jeweils aktuelle Pandemie-Situation angepasst werden.
Eine grundsätzlich sinnvolle Alternative zum Besuch einer Arztpraxis sei eine telemedizinische Behandlung per Telefon, Videotelefonie oder E-Mail. „Auf diese Weise kann nicht nur abgeklärt werden, ob ein Patient vielleicht COVID-Symptome hat, sondern es können auch zahlreiche Beschwerden kompetent zugeordnet und angemessen behandelt werden“, sagt Steinhart. Inzwischen besteht auch wieder die Möglichkeit der telefonischen Krankmeldung, und auch Rezepte und Überweisungen können ohne Besuch einer Arztpraxis telefonisch oder per E-Mail abgewickelt werden.
Generell gilt: Besteht ein Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion, sollte die betroffene Person zu Hause bleiben, sich von anderen Menschen fernhalten und mit dem Vertrauensarzt Kontakt aufnehmen. Alle Patienten sollten jedenfalls telefonisch einen Termin vereinbaren und maximal 10 Minuten vorher in der Ordination eintreffen. Patientenkonzentrationen im Wartezimmer, Warteschlangen in der Ordination oder im Stiegenhaus sollten vermieden werden, um das Infektionsrisiko zu reduzieren.
Zur Infektionsprophylaxe müssen Patienten eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende Maske - kein Plastikvisier - vor, während und nach ihrem Aufenthalt in der Arztpraxis tragen, sich bei Betreten der Praxis die Hände gründlich waschen oder desinfizieren, ebenso beim Verlassen der Praxis. Ein Mindestabstand von einem Meter zwischen den einzelnen Personen muss eingehalten werden. Die Mitnahme von Begleitpersonen zum Termin in der Arztpraxis ist nur nach Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt möglich.
„Die Arztpraxen sind also wie gewohnt während der Pandemie für unsere Patienten geöffnet und beim Einhalten der Sicherheitsvorkehrungen bestmöglich sicher“, so Steinhart. „Damit sie ein sicherer Ort bleiben, müssen unsere Patientinnen und Patienten nur mitmachen und sich an diese sinnvollen Regeln halten.“