AUS DER KAMMER
Serie
Datenschutz und Datensicherheit
6. TEIL:
Weniger bekannte Aspekte der IT-Sicherheit
DieBundeskuriederNiedergelassenenÄrztehat ineinerArtikelseriemit vielenpraktischenTippsüber
die wichtigsten Fragen zum Thema Datensicherheit informiert. Ziel der Kampagne soll eine Sensibi-
lisierung insbesondere der niedergelassenen Ärzteschaft sein, für den mittlerweile nicht mehr wegzu-
denkenden Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in Arztordination.
N
eben den Mainstreamthe-
men der IT-Sicherheit gibt
es eine Reihe von Aspek-
ten, die erst im Anlassfall oder bei
intensiver Beschäftigung mit dem
Thema bemerkbar werden. In die-
sem Bericht werden einige davon
vorgestellt.
Eine Serie von DI Michael
Nöhammer
Üblicherweise wird Ihr Informati-
onstechnik (IT) System durch IT-
Dienstleister gewartet und betreut.
Diese Wartung kann persönlich, per
Datenträger oder per Fernwartung
ausgeführt werden. Fernwartung
bedeutet in diesem Zusammen-
hang, dass betriebsfremde Personen
über elektronische Netze (Internet)
Zugriff auf das IT-System in Ihrer
Ordination haben und z.B. War-
tungsarbeiten durchführen können.
Sie sollten wissen, dass der Zugriff
per Fernwartung ein Vollzugriff ist,
der grundsätzlich auch den Zugriff
auf die Patientendaten ermöglicht.
Hersteller von Arztsoftware ar-
beiten heute häufig per Fernwar-
tung, manchmal werden ihnen auch
die Patientendaten zu einer tieferen
Fehleranalyse überlassen und z.B.
per Datenträger zugesendet.
Daten an Dritte
Geben Sie Daten an Dritte (Back-
updienstleister, Firmen, die statis-
tische Datenauswertung betreiben
wie z. B. IMS) weiter, so setzt Ih-
nen das Datenschutzgesetz (DSG)
2000 sehr enge Grenzen. Ein Back-
updienstleister ist jemand, bei dem
Sie eine oder mehrere Datenkopien
ablegen können, meistens in ver-
schlüsselter Form.
Üblicherweise findet die Da-
tenübertragung über Peeringpoint
oder Internet verschlüsselt und au-
tomatisiert in der ordinationsfreien
Zeit statt. Ein Backupdienstleister
ist wie ein IT-Dienstleister zu sehen
und es sind die entsprechende Ver-
träge mit ihm abzuschließen.
Statistikdaten jeglicher Art dür-
fen nur „nicht oder indirekt perso-
nenbezogen“ – also anonymisiert
oder pseudonymisiert – weitergege-
ben werden, Sie müssen jedeWeiter-
gabe einzeln kontrollieren können
und diese Kontrolle auch durch-
führen (DSG 2000 u.a. §9, §14 und
§46). Bewerten Sie den Zweck der
Datenweitergabe für „wissenschaft-
lichen Forschung oder Statistik“, ob
die angegeben Ziele den Aufwand
und die Gefährdung der Datensi-
cherheit rechtfertigen.
Lehrgang ORDINATIONSASSISTENZ
Als Ordinationsassistentin benötigen Sie Freude am Umgang
mit Menschen, Interesse an medizinischen Fragen und ein
Flair für organisatorische und administrative Arbeiten!
In unserem Lehrgang erhalten Sie die gesetzlich vorgeschrie-
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bewährtes Team freut sich auf Sie!
Kursbeginn:
Oktober 2014
Kursorte:
VHS Götzis und Krankenpflegeschule Feldkirch;
Fünf Abende im medizinischen Labor in Buchs
Kurskosten:
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Tel. +43 (0)650 340 14 70,
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