Fortbilden ist gut – zum
DFP-Diplom
einreichen
ist Pflicht!
Sie nützen die vielfältigen Angebote der ärztlichen Fortbildung? Sie sam-
meln Ihre Fortbildungspunkte auf Ihrem DFP-Konto? Dann zeigen Sie
doch, was Sie drauf haben! Nach der aktuellen DFP-Verordnung ist es
seit 1. September 2013 unverzichtbar, die
absolvierte Fortbildung
glaubhaft zu machen
. Denn erstmals sind Ärztinnen und Ärzte verpflich-
tet, einen Nachweis ihrer Fortbildungen zu erbringen. Das DFP-Diplom ist Ihr
Nachweis! Die gute Nachricht: die Einreichung zum DFP-Diplom ist denkbar
unkompliziert und in drei Schritten erledigt. Also: Machen Sie es (sich) einfach!
Jetzt
neu!
DIE FORTBILDUNGSWELT DER MEDIZIN
AUS DER KAMMER
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| ARZT IM LÄNDLE
08-2014
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