D
er Durig-Böhler-Gedächt-
nis-Preis wurde anläss-
lich des 25-jährigen Be-
stehens der Gesellschaft der Ärzte
in Vorarlberg zur Förderung der
wissenschaftlichen Arbeit im Lan-
de gestiftet und zum Andenken
an die bedeutenden Vorarlberger
Wissenschaftler benannt. Der Preis
dient der Förderung des wissen-
schaftlichen Nachwuchses, mit ihm
sollen wissenschaftliche Arbeiten
gefördert werden, welche durch
Ärzte im Rahmen ihrer Tätigkeit
in Vorarlberg entstanden sind. Bei
Zusammenarbeit respektive Woh-
nungswechsel zwischen verschie-
denen Bundesländern entscheidet
der überwiegende Aufenthalt in
Vorarlberg im Rahmen der betref-
fenden Arbeit. Es sind alle medi-
zinischen Problemkreise zur Ein-
reichung zulässig. Die Einreichung
erfolgt an die Gesellschaft der Ärzte
in Vorarlberg, Arbeiten aus inter-
disziplinärer Zusammenarbeit sind
besonders erwünscht. Pro Erstautor
kann nur jeweils eine Originalarbeit
eingereicht werden.
Einreichungsschluss ist
der 31. August 2014
Die Entscheidung über die Preis-
verleihung obliegt einer Jury, wel-
che unter Ausschluss des Rechts-
weges im Rahmen der Vorarlberger
Ärztegesellschaft gestellt wird. Die
Beurteilung der Arbeiten erfolgt an-
onym. Die Jury sorgt für die alljähr-
liche Bekanntmachung des Preises.
Es können nur Arbeiten eingereicht
werden, welche alle daran beteilig-
ten Autoren entsprechend nennen.
Sie müssen publiziert oder zur Pub-
likation angenommen sein.
Das Publikationsdatum darf
nicht länger als 18 Monate vor dem
Einreichungsjahr zurückliegen. Die
Arbeiten müssen als Sonderdruck
oder zumindest als Druckfahne
eingereicht werden. Da der Preis
primär zur Förderung des wissen-
schaftlichen Nachwuchses gedacht
ist, können Gemeinschaftsarbeiten,
bei denen auch Abteilungs- und
Institutionsvorstände als Autoren
genannt sind, nur dann berücksich-
tigt werden, wenn der jeweilige Ab-
teilungs- bzw. Institutionsvorstand
nicht Erstautor ist.
Die Prämierten erhalten eine Ur-
kunde und einen Geldbetrag,
eventuell miteinreichende Abtei-
lungsvorstände und nichtärztliche
Mitarbeiter können nur eine Ur-
kunde, jedoch keinen Geldbetrag
erhalten. Je nach Entscheidung der
Jury kann der Preis für eine oder
mehrere, jedoch maximal drei Ar-
beiten verliehen werden. Die Jury
kann darüber hinaus einen Aner-
kennungspreis für Arbeiten, die
für die Gesundheitsversorgung des
Landes von Bedeutung sind, ver-
geben. An ein oder dieselbe Person
kann der Geldbetrag nicht öfter als
zwei Mal verliehen werden. Alle
zusätzlich auftretenden Fragen ent-
scheidet die Jury unter Ausschluss
des Rechtsweges.
Der Preis ist derzeit mit EURO
3.660,– dotiert, der Anerkennungs-
preis beträgt EURO 365,–.
Bitte schicken Sie Ihre Arbeit an
den Sekretär der Gesellschaft der
Ärzte in Vorarlberg, Dr. Emanuel
Zitt, Abteilung für Nephrologie
und Dialyse, Landeskrankenhaus
Feldkirch, Akademisches Lehrkran-
kenhaus, Carinagasse 47, A-6800
Feldkirch; E-Mail: emanuel.zitt@
lkhf.at.
Alle eingereichten Arbeiten werden
vom Sekretär der Gesellschaft ver-
blindet und an die Jurymitglieder
weitergegeben.
Ausschreibung
Durig-Böhler-Gedächtnis-Preis 2014
Ausschreibung des Preises
der Ärztekammer für Vorarlberg 2014
Der Preis der Ärztekammer für Vorarlberg 2014 wird nach folgenden
Richtlinien ausgeschrieben:
1. Die eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten oder Leistungen auf dem Gebiet der prak-
tischen Medizin dürfen nicht älter sein als zwei Jahre, gerechnet vom Beginn der Aus-
schreibungsfrist. Als Stichtag gilt der Zeitpunkt der Publikation. Die Arbeiten oder Leis-
tungen müssen in Vorarlberg oder von Vorarlberger Ärztinnen und Ärzten, die in der
Regel befristet außerhalb unseres Landes tätig sind, ausgeführt oder erbracht wurden.
2. Bei Gemeinschaftsarbeiten muss der Hauptautor eindeutig deklariert sein; er gilt als der
Einreichende. Habilitationsschriften können nicht berücksichtigt werden.
3. Der(die) Autor(en) dürfen zum Zeitpunkt der Ausschreibung weder das 40. Lebens-
jahr vollendet (Zeiten der Kinderkarenz und des Präsenzdienstes können hinzugezählt
werden), noch den Status eines Universitätsprofessors innehaben. Jeder Preisarbeit sind
Lebensläufe des (der) Autors (Autoren) beizufügen.
4. Der Preis kann unter mehreren Bewerbern geteilt werden.
5. Die Höhe des Preises beträgt
€
4.000,–.
6. Die Arbeiten sind in je 7 Exemplaren bis spätestens
28. November 2014
(Datum des
Poststempels) bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn,
einzureichen.
MR Dr. Michael Jonas,
Präsident der Ärztekammer für Vorarlberg
ARZT IM LÄNDLE
08-2014
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