Mit dem Bundeszielsteuerungsvertrag haben Ende
Juni Bund, Bundesländer und der Hauptverband der
Sozialversicherungsträger die Aufgaben der geplanten
Gesundheitsreform definiert und beschlossen.
Zunächst sollen mit Blick auf den „Best Point of
Service“ die Versorgungsaufträge und die Rollenver­
teilung in der Primärversorgung, in der ambulanten
spezialisierten Versorgung und der stationären Ver­
sorgung definiert werden. Ein weiteres strategisches
Ziel ist die Reduktion der Krankenhaushäufigkeit
und der stationären Verweildauer. Dazu soll die Ver­
sorgungsdichte in allen Versorgungsstufen bedarfs­
orientiert angepasst werden, wobei Parallelstrukturen
abgebaut bzw. verhindert werden sollen.
Bei der Definition der Versorgungsaufträge und
Rollenverteilung wird daran gedacht, neue Strukturen
in Form einer multiprofessionellen und interdiszi­
plinären Primärversorgung („Primary Health Care“)
zu schaffen. Die Konzeption soll bis Mitte 2014 und
in der Folge die Umsetzung auf Landesebene bis 2016
erfolgen.
Zur Reduktion der Krankenhaushäufigkeit sollen
bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert
angepasst und in neue bzw. strukturell und organisa­
torisch angeglichene Angebote an multiprofessionel­
len und/oder interdisziplinären Versorgungsformen
im ambulanten Bereich teilweise überführt werden.
Eine Maßnahme dazu ist die Entwicklung von pau­
schalen Honorierungsmodellen für interdisziplinäre
Gruppenpraxen bis Ende 2013. Als Zielwert sollen
mindestens zwei solcher interdisziplinärer Gruppen­
praxen in jedem Bundesland geschaffen werden. Zu­
dem soll der tagesklinische Bereich ausgebaut werden.
Bislang ist die Ärztekammer nicht in die geplante
Reform einbezogen. Die Finanziers auf Landesebe­
ne sind in der Umsetzung gefordert. Wir werden die
geplanten Aktivitäten sorgsam verfolgen und uns zu
gegebener Zeit einbringen.
Ob die vorgesehenen Maßnahmen zur Umset­
zung der strategischen Ziele treffsicher und erfolg­
reich sind, bleibt abzuwarten. Ebenso, ob die in allen
Versorgungsbereichen ungünstige Ärztedemographie
und die Erwartungshaltung der jungen Ärztegene­
ration mit den geplanten Änderungen vereinbar sein
wird.
Wer sich in die Materie vertiefen möchte, kann
den Vertrag auf unserer Homepage unter
­
invorarlberg.at (News/Medien, Gesundheitspolitik,
Standpunkte) nachlesen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen noch einen
erholsamen Sommer.
Ihr Präsident
MR Dr. Michael Jonas
Bundeszielsteuerungsvertrag
C e t e r u m
Arzt im Ländle
08-2013
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