AiL Juli/August 2021

cherungsmathematiker nicht mög- lich ist. Unser Pensionskassenberater, ein führendes unabhängiges schweizerisches Beratungsunter- nehmen, erarbeitet mittels Asset und Liability Management Szenari- en, die zeigen, wie mit so wenig Risiko wie möglich eine entspre- chende Verzinsung erwirtschaftet werden kann. Dieses Beratungsun- ternehmen führt auch quartalsmä- ßig das Investment Controlling durch und berichtet dem Anlage- ausschuss. Zudem wird der Anlageaus- schuss von einem professionellen Fondsmanagement unterstützt. Dieses steuert den Anlageerfolg der einzelnen Anlageklassen (durch eine monatlich taktische Gewich- tung der Anlageklassen und ein täg- liches Risikomanagement). Unterstützung durch Berater Mindestens alle drei Jahre wird vom Verwaltungsausschuss ein versicherungsmathematisches Gutachten eingeholt, das auf einen Zeitraum von 99 Jahren die Leistungsfähigkeit des Fonds berechnet, aber auch vorgibt, wie hoch die jährliche Valorisierung der Pensionen und Beiträge sein darf / muss. Der Versicherungsmathematiker zeigt auch notwendige Sanierungsschritte bei einer Unterdeckung auf. Derzeit ist der Wohlfahrtsfonds aufgrund gestiegener Lebenserwartung und gesunkenem Zinsniveau unterdeckt, sodass eine Valorisierung der Versorgungsleistungen laut Versicherungsmathematiker nicht möglich ist. Unser Pensionskassenberater, ein führendes unabhängiges schweizerisches Beratungsunternehmen, erarbeitet mittels Asset und Liability Management Szenarien, die zeigen, wie mit so wenig Risiko wie möglich eine entsprechende Verzinsung erwirtschaftet werden kann. Dieses Beratungsunternehmen führt auch quartalsmäßig das Investment Controlling durch und berichtet dem Anlageausschuss. Zudem wird der Anlageausschuss von einem professionellen Fondsmanagement unterstützt. Dieses steuert den Anlageerfolg der einzelnen Anlageklassen (durch eine monatlich taktische Gewichtung der Anlageklassen und ein tägliches Risikomanagement). unterstützung durch Berater Fortbildungsveranstaltung für sachverständige Ärzt gemäß § 34 Führerscheingesetz D ie sachverständigen Ärzte gemäß § 34 Führerscheingesetz sind verpflichtet, im Zeitraum des dritten bis fünften Jahres nach ihrer Bestellung oder Wiederbestellung an verkehrsmedizinischen Fortbildungskursen teilzunehmen. Folgende zwei Termine werden angeboten: • Donnerstag, 23. September 2021, 18.30 – 22.15 Uhr (in der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, Dornbirn) +++ Alle Plätze belegt +++ oder • Samstag 25. September 2021, 08.30 – 12.15 Uhr (in der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, Dornbirn) +++ Nur noch wenige Plätze frei +++ Anrechenbarkeit auf das DFP: 5 fachspezifische Punkte. Das Anmeldeformular kann online auf der Webseite der Ärztekammer im Download-Bereich (https://www.arzt- invorarlberg.at/aek/public/downloads) heruntergeladen werden. Bitte senden Sie dieses ausgefüllt an aek@aekvbg.at mit dem Betreff „Führerscheinfortbildung 2021“. Die Kursgebühr beträgt € 50,– Arzt im Ländle Ausgabe 2021-03 Pensionsversicherungsanstalt 1/4 Seite – 4c 93 x 126,5 mm PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Landesstelle Vorarlberg Telefon: 050303-39205 Zollgasse 6 Telefax: +43(0)50303-39290 6850 Dornbirn / Österreich Ausland: +43/50303-39205 www.pensionsversicherung.at pva-lsv@pensionsversicherung.at Die Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Vorarlberg, sucht ÄrztInnen für Allgemeinmedizin und FachärztInnen für Innere Medizin • für Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits-Gutachtertätigkeiten im Angestelltenverhältnis (Voll- oder Teilzeit) Das kollektivvertragliche Mindestentgelt beträgt je nach anrechenbaren Ausbildungs- und Vordienstzeiten mindestens € 5.052,80 pro Monat (100 %). Die Einschulung erfolgt durch die PVA. Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei Frau Cirotzki Birgit unter der Tel.Nr. 050 303/39 205 (jeweils MO bis FR von 7.00 – 14.00 Uhr) informieren. Bewerbungen richten Sie bitte direkt an die ärztliche Leitung der PVA, Zollgasse 6, 6850 Dornbirn. Entgeltliche Einschaltung Die Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Vorarlberg, sucht Facharzt*ärzti f r Psychiatrie Arzt*Ärztin für Allgemeinm dizin • für Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits-Gutachtertätigkeiten im Angestelltenverhältnis (Voll- oder Teilzeit) Das kollektivvertragliche Mindestentgelt beträgt je nach anrechen- baren Ausbildungs- und Vordienstzeiten mindestens € 5.505,30 pro Monat (100 %). Facharzt*ärztin für Neurologie (auf Honorarbasis) Die Einschulung erfolgt durch die PVA. Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei Frau Bader Birgit unter der Tel.Nr. 050 303/39 205 (jeweils MO bis FR von 7.00 – 14.00 Uhr) informieren. Bewerbungen richten Sie bitte direkt an die ärztliche Leitung der PVA, Zollgasse 6, 6850 Dornbirn. Entgeltliche Einschaltung Ärztekammer Vorarlberg www.arztinvorarlberg.at Arzt im LändLe 09-2021 | 7

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