AiL Juli/August 2021

Der Wohlfahrtsfonds – Teil 3 Die Verwaltung des Wohlfahrtsfonds Die Gremien des Wohlfahrtsfonds Die Erweiterte Vollversammlung ist das höchste Gremium des Wohl- fahrtsfonds der Ärztekammer für Vorarlberg. Sie besteht aus 33 ge- wählten Kammerräten (29 Kam- merräte der Ärztekammer, 4 Kam- merräte der Zahnärztekammer) und tritt mindestens zweimal jähr- lich zusammen. Der Verwaltungsausschuss führt die Geschäfte des Wohlfahrtsfonds. Er besteht aus 7 Kammerräten (5 Kammerräte der Ärztekammer, 2 Kammerräte der Zahnärztekam- mer) und aus 3 kooptierten Leis- tungsbeziehern. Zum Zwecke der Veranlagung und Überwachung des Vermögens des Wohlfahrtsfonds hat der Ver- waltungsausschuss einen Anlage- ausschuss eingerichtet, der vom Fi- nanzreferenten geleitet wird und aus drei weiteren Mitgliedern be- steht. Der Anlageausschuss kann insbesondere Vermögensverwal- tungsmandate vergeben und über- wachen oder Direktveranlagungen vornehmen. Der Überprüfungsausschuss überprüft mindestens einmal jähr- lich die Geschäftsführung des Wohlfahrtsfonds. Er besteht aus 3 Die Ärztekammer für Vorarlberg bietet einen umfangreichen Leitfaden zum Thema „Wohlfahrts- fonds“, den Sie auch auf unserer Homepage im Bereich Ärztekammer für Vorarlberg / Kammeramt / Wohlfahrtsfonds einsehen und herunterladen können. Im dritten Teil der kleinen Serie stellen wir das nächste Kapitel des Leitfadens vor. Kammerräten (2 Kammerräte der Ärztekammer, 1 Kammerräte der Zahnärztekammer). Unterstützung durch Berater Mindestens alle drei Jahre wird vom Verwaltungsausschuss ein versiche- rungsmathematisches Gutachten eingeholt, das auf einen Zeitraum von 99 Jahren die Leistungsfähigkeit des Fonds berechnet, aber auch vor- gibt, wie hoch die jährliche Valori- sierung der Pensionen und Beiträge sein darf / muss. Der Versicherungsmathematiker zeigt auch notwendige Sanierungs- schritte bei einer Unterdeckung auf. Derzeit ist der Wohlfahrtsfonds auf- grund gestiegener Lebenserwartung und gesunkenem Zinsniveau unter- deckt, sodass eine Valorisierung der Versorgungsleistungen laut Versi- Aus der Kammer Der Wohlfahrtsfonds – Teil 3 Die Verwaltung des Wohlfahrtsfonds Die Ärztekammer für Vorarlberg bietet einen umfangreichen Leitfaden zum Thema „Wohlfahrtsfonds“, den Sie auch auf unserer Homepage im Bereich Ärztekammer für Vorarlberg / Kam eramt / Wohlfahrtsfonds einsehen und herunterladen können. Im dritten Teil der kl inen Serie stellen wir das nächste Kapitel des Leitfadens vor. Die Gremien des Wohlfahrtsfonds Die Erweiterte Vollversammlung ist das höchste Gremium des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Vorarlberg. Sie besteht aus 33 gewählten Kammerräten (29 Kammerräte der Ärztekammer, 4 Kammerräte der Zahnärztekammer) und tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Der Verwaltungsausschuss führt die Geschäfte des Wohlfahrtsfonds. Er besteht aus 7 Kammerräten (5 Kammerräte der Ärztekammer, 2 Kammerräte der Zahnärztekammer) und aus 3 kooptierten Leistungsbeziehern. Zum Zwecke der Veranlagung und Überwachung des Vermögens des Wohlfahrtsfonds hat der Verwaltungsausschuss einen Anlageausschuss eingerichtet, der vom Finanzreferenten geleitet wird und aus drei weiteren Mitgliedern besteht. Der Anlageausschuss kann insbesondere Vermögensverwaltungsmandate vergeben und überwachen oder Direktveranlagungen vornehmen. Der Überprüfungsausschuss überprüft mindestens einmal jährlich die Geschäftsführung des Wohlfahrtsfonds. Er besteht aus 3 Kammerräten (2 Kammerräte der Ärztekammer, 1 Kammerräte der Zahnärztekammer). Die Gremien des Wohlfahrtsfonds AuS DER KAMMER Anmeldung und weitere Informationen auf www.arztinvorarlberg.at oder unter mentoring@aekvbg.at Sie wollen Ärztinnen und Ärzte in ihrer Entwicklung unterstützen oder sind selbst auf der Suche nach einem erfahrenen Kollegen? Dann werden Sie Mentor/in oder Mentee! M entoring -P rojekt Ä rztekaMMer V orarlberg 6 | Arzt im LändLe 09-2021

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