AiL Juli/August 2021

aus der Kammer Sitzungstermine 2. Halbjahr 2021 Anträge an die Kammervollversammlung sind bis spätestens 20 Tage, Anträge an den Kammervorstand, den Verwaltungsausschuss und die Kurienversammlungen bis spätestens 10 Tage vor den Sitzungsterminen im Kammeramt einzubringen! Vorstand und Verwaltungsausschuss Montag, 13. September 2021, 19.00 Uhr Donnerstag, 18. November 2021, 19.00 Uhr Vollversammlung und erweiterte Vollversammlung Montag, 13. Dezember 2021, 19.30 Uhr Kurie Niedergelassene Ärzte Montag, 27. September 2021, 19.30 Uhr Donnerstag, 25. November 2021, 19.30 Uhr Kurie Angestellte Ärzte Montag, 27. September 2021, 19:30 Uhr Montag, 29. November 2021, 19.30 Uhr Rechtzeitige Meldung von beruflichen Veränderungen an die Ärztekammer W ir ersuchen alle Ärztinnen und Ärzte berufliche Veränderungen wie insbesondere: • Beendigung von Dienstverhältnissen • Wechsel des Dienstgebers • vorübergehende Einstellung der ärztlichen Tätigkeit • dauerhafte Einstellung der ärztlichen Tätigkeit • Wechsel in ein anderes Bundesland oder ins Ausland rechtzeitig imVorhinein an die Ärztekammer schriftlich bzw. per E-Mail (aek@aekvbg.at ) zu melden. Nachdem rückwirkende Ein- und Austragungen in die Ärzteliste nicht möglich sind, führen verspäteteMeldungen zu zusätzlichen Kosten (Wohlfahrtsfondsbeiträge, Kammerumlagen) für den Arzt, die vermeidbar wären. Denken Sie daher in Ihrem eigenen Interesse daran, rechtzeitig berufliche Veränderungen an die Ärztekammer zu melden! Frist bis 10. Dezember 2021 Ausschreibung des Ärztekammerpreises 2021 Seit 1. März 2021 läuft die Einreichfrist für die Ausschreibung des Preises der Ärztekammer für Vorarlberg 2021. Die Ausschreibung endet mit Freitag, 10. Dezember 2021 (Datum des Poststempels). Die Arbeiten sind in je 7 Exemplaren bis dahin bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn, einzureichen. Zusätzlich wird um eine digitale Übermittlung an matthias.ortner@aekvbg.at gebeten. • Die eingereichten wissenschaft- lichen Arbeiten oder Leistun- gen auf dem Gebiet der prakti- schen Medizin dürfen nicht äl- ter als zwei Jahre sein, gerechnet vom Beginn der Ausschreibungs- frist. Als Stichtag gilt der Zeit- punkt der Publikation. Die Ar- beiten oder Leistungen müssen in Vorarlberg oder von Vorarlberger Ärztinnen und Ärzten, die in der Regel befristet außerhalb unseres Landes tätig sind, ausgeführt oder erbracht werden. • Bei Gemeinschaftsarbeiten muss der Hauptautor eindeutig de- klariert sein; er gilt als der Ein­ reichende. Habilitationsschriften können nicht berücksichtigt wer- den. • Der/die Autor/en dürfen zum Zeitpunkt der Ausschreibung we- der das 40. Lebensjahr vollendet (Zeiten der Kinderkarenz und des Präsenzdienstes können hinzuge- zählt werden), noch den Status ei- nes Universitätsprofessors inne- haben. Jeder Preisarbeit sind Le- bensläufe des Autors/der Autoren beizufügen. • Der Preis kann unter mehreren Bewerbern geteilt werden. • Die Höhe des Preises beträgt E 4.000,–. Arzt im Ländle 09-2021 | 5

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