AiL Juni 2021

Rechtzeitige Meldung von beruflichen Veränderungen an die Ärztekammer W ir ersuchen alle Ärztinnen und Ärzte berufliche Veränderungen wie insbesondere: • Beendigung von Dienstverhältnissen • Wechsel des Dienstgebers • vorübergehende Einstellung der ärztlichen Tätigkeit • dauerhafte Einstellung der ärztlichen Tätigkeit • Wechsel in ein anderes Bundesland oder ins Ausland rechtzeitig imVorhinein an die Ärztekammer schriftlich bzw. per E-Mail (aek@aekvbg.at ) zu melden. Nachdem rückwirkende Ein- und Austragungen in die Ärzteliste nicht möglich sind, führen verspäteteMeldungen zu zusätzlichen Kosten (Wohlfahrtsfondsbeiträge, Kammerumlagen) für den Arzt, die vermeidbar wären. Denken Sie daher in Ihrem eigenen Interesse daran, rechtzeitig berufliche Veränderungen an die Ärztekammer zu melden! Sitzungstermine 1. und 2. Halbjahr 2021 Anträge an die Kammervollversammlung sind bis spätestens 20 Tage, Anträge an den Kammervorstand, den Verwaltungsausschuss und die Kurienversammlungen bis spätestens 10 Tage vor den Sitzungsterminen im Kammeramt einzubringen! Vorstand und Verwaltungsausschuss Donnerstag, 8. Juli 2021, 19.00 Uhr Montag, 13. September 2021, 19.00 Uhr Donnerstag, 18. November 2021, 19.00 Uhr Vollversammlung und erweiterte Vollversammlung Montag, 21. Juni 2021, 19.30 Uhr Montag, 13. Dezember 2021, 19.30 Uhr Kurie Niedergelassene Ärzte Donnerstag, 1. Juli 2021, 19.30 Uhr Montag, 27. September 2021, 19.30 Uhr Donnerstag, 25. November 2021, 19.30 Uhr Kurie Angestellte Ärzte Montag, 28. Juni 2021, 19.30 Uhr CORONA Auswirkungen & Entwicklungen in der Kinder- & Jugendgesundheit Hybrid-Veranstaltung: unter Einhaltung der dann geltenden COVID-19-Vorgaben Organisation: Ing. Stephanie Drahos, MA kindergesundheit@sozialversicherung.at Dachverband der Sozialversicherungsträger 8. Symposium zu Kinder- & Jugendgesundheit 25. November 2021 Arzt im Ländle 06-2021 | 9

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