AiL Juni 2021

ist auch zu erwähnen, dass freibe- ruflich tätige Ärzte lange Zeit nur im Wohlfahrtsfonds pflichtversi- chert waren und die Wohlfahrts- fonds für diese Kolleginnen und Kollegen die einzige Pensionsversi- cherung waren. Auch heute noch gibt es Ärzte oder Witwen, die aus- schließlich eine Altersversorgung aus demWohlfahrtsfonds beziehen. Dieses Kernelement der beruflichen Solidarität und der kollegialen Hilfsverpflichtung ist weiterhin im Wohlfahrtsfonds vorliegend und dient der Absicherung des Arztes in wirtschaftlicher und sozialer Hin- sicht und trifft Vorsorge in den Fäl- len der Krankheit, des Alters, der Invalidität und des Todes. 2 2 DIE GESCHICHTE DES WOHLFAHRTSFONDS Die Geschichte der Wohlfahrtseinrichtungen der Ärzteschaft und des Solidaritätsgedan- kens im ärztlichen Berufsstand reicht weit zurück. Die ersten Wohlfahrtseinrichtungen für die Ärzteschaft wurden eingerichtet, noch bevor es staatliche Pensionseinrichtungen gab. Der Gedanke der kollegialen Hilfsverpflichtung wurde mit der Einrichtung der Pensions- und Invalidenkasse des österreichischen Ärzteverbandes bereits im Jahr 1882 verwirklicht. Dieser Gedanke der beruflichen und kollegialen Solidarität ging nach dem zweiten Welt- krieg sogar so weit, dass die berufstätigen Ärzte mit Ihren Beiträgen den pensionierten oder kriegsinvaliden Ärzten die Wohlfahrtsfondspensionen bezahlt haben (gänzlich unab- hängig davon, ob diese Ärzte selbst Beiträge zum Wohlfahrtsfonds entrichtet haben bzw kriegsbedingt überhaupt entrichten konnten). Der Solidaritätsgedanke war auch von der Überlegung getragen, dass die beitragsentrichtenden Ärzte in ihrem Pensionsfall aus den Be iträ gen der nunmehr ber ufstätigen Ärzte eine Pension erhalten. Dieses sogenannte Um la geverfahren stellt auch heute noch einen wesentlichen Bestandteil unseres Wohl- fahrtsfonds dar - ein Teil der ausbezahlten Leistungen wird durch die Beiträge der berufs- tätigen Ärzte finanzier t. Die Wohlfahrtsfonds haben sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt und stellen einen wich- tigen Bestandteil des Systems der sozialen Sicherheit für die Ärzte dar. Dabei ist auch zu erwähnen, dass freiberuflich tätige Ärzte lange Zeit nur im Wohlfahrtsfonds pflichtversi- chert waren und die Wohlfahrtsfonds für diese Kolleginnen und Kollegen die einzige Pen- sionsversicherung waren. Auch heute noch gibt es Ärzte oder Witwen, die ausschließlich eine Altersversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds beziehen. Dieses Kernelement der beruf- Die geschichtliche Entwicklung des Wohlfahrtsfonds Ärztekammer Vorarlberg www.arztinvorarlberg.at Notariat Mag. Christoph Winsauer, MBL & Par ner Bergmannstraße 12 . 6900 Bregenz T +43 5574 20 706 . F +43 5574 20 706-9 www.notariat-winsauer.at Wir beraten Sie gerne. Gesellschaftsrecht Kaufvertrag Schenkung Testament Arzt im LändLe 06-2021 | 7

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