AiL April 2021

4. Als termin für die erfüllung der Grundvoraussetzungen sowie für das nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der richtlinien wird für die unter punkt 1. und 2. ausgeschriebene Stelle der 15.06.2021 , für die unter punkt 3. ausgeschriebene Stelle der 15.03.2022 und für die unter punkt 4. ausgeschriebene Stelle der 15.12.2021 festgelegt. 5. falsche Angaben sowie die nichteinhaltung einer im zuge des Vergabeverfahrens nach diesen richtlinien eingegangenen Verpflichtung, die in die Bewertung eines(r) Bewerbers(in) einfließen, führen – sofern sie bis zur Vertragsunterzeichnung bekannt werden – zum Ausschluss des(r) Bewerbers(in) vom Auswahl- verfahren. Wenn diese der ärztekammer oder der kasse erst zu einem späteren zeitpunkt bekannt werden, gilt dies als fehlen der Voraussetzungen zur Bestellung des(r) Vertragsarztes(ärztin) im Sinne des § 343 Abs. 3 ASVG. für die Österreichische Gesundheitskasse: der Leiter der Vertragspartnerabteilung: mag. karlheinz klien e.h. für die ärztekammer für Vorarlberg: der präsident: Omr dr. michael Jonas e.h. Ärztekammer Vorarlberg www.arztinvorarlberg.at Hinweise für Bewerbungen für Kassenvertragsarztstellen Für Bewerbungen ist ausnahmslos der bei der Österreichischen Gesundheitskasse oder bei der Ärztekammer erhältliche Fragebogen zu verwenden . Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, dürfen im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Allen Kollegen und Kolleginnen, die beabsichtigen, sich künftig für eine Kassenvertragsarztstelle zu bewerben, wird dringend empfohlen , sich die für eine solche Bewerbung notwendigen Nachweise (insbesondere Bestätigungen, Zeugnisse, Urkunden, etc.) so früh wie möglich zu beschaffen, damit diese dann im tatsächlichen Bewerbungsfall auch zur Verfügung stehen. Bei Unklarheiten hinsichtlich des Fragebogens bzw. der erforderlichen Nachweise ist die Ärztekammer für Vorarlberg (Ansprechpartner: Mag. Stefan Nitz Tel. 05572/21900-46) gerne bereit, Bewerber zu beraten und zu unterstützen . Um rechtzeitige vorherige Terminvereinbarung wird ersucht! Besetzung von Kassenvertragsarztstellen Gemäß Punkt XII. der Richtlinien für die Auswahl von Vertragsärzten wird mitgeteilt, dass die in der Jänner/Februar-Ausgabe des Arzt im Ländle ausgeschriebenen Kassenvertrags(fach)arztstellen • für Allgemeinmedizin in Bludesch (Nfg. Dr. Manfred Maier ) mit der Erstgereihten Frau Dr. Anna Zech • für Allgemeinmedizin in Weiler (Nfg. Dr. Oberzinner-Stellenverlegung) mit der Alleinbewerberin Frau Dr. Verena Elsensohn • für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Rankweil (Nfg. Dr. Silke Frauscher) mit der Alleinbewerberin Frau Dr. Claudia Schmedler • für ein internistisches Sonderfach in Dornbirn (Nfg. Dr. Gebhard Lingg) mit dem Erstgereihten Dr. Armin Öhlinger • für Urologie in Bregenz (Nfg. Dr. Peter Dorner) mit der Erstgereihten Frau Dr. Kerstin Rautenberg besetzt werden. Für die weiters ausgeschriebenen Kassenvertrags(fach)arztstellen für Allgemeinmedizin in Mittelberg (Nfg. Dr. Erich Gantner), für Kinder- und Jugendheilkunde in Feldkirch (Nfg. Dr. Arthur Tscharre) für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Feldkirch (Nfg. Dr. Bernhard Desch), für Augenheilkunde und Optometrie in Feldkirch (Nfg. Dr. Samir Nassri), für Augenheilkunde und Optometrie in Rankweil (Nfg. Dr. Josefine Thurnher), für Augenheilkunde und Optometrie im Bregenzerwald (Nfg. Dr. Ulrike Röser), für Augenheilkunde und Optometrie in Bludenz (neue Stelle), für Augenheilkunde und Optometrie in Hohenems (Nfg. Dr. Wolfgang Diem) im Arzt im Ländle, sowie für Allgemeinmedizin in Dornbirn-Rohrbach (Nfg. Dr. Gabi Sprickler-Falschlunger), für Allgemeinmedizin in Götzis (Nfg. Dr. Elisabeth Brändle) und für Allgemeinmedizin in Feldkirch- Stadt (Nfg. Dr. Gabriele Puschkarski-Wohlmacher), welche in der Österreichischen Ärztezeitung ausgeschrieben wurden, sind keine Bewerbungen eingegangen. Arzt im LändLe 04-2021 | 17

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