AiL April 2021

AUSSCHRE IBUNG VON K A S S E N V E R T R A G S (F A C H) A R Z T S T E L L E N im einvernehmen mit der ärztekammer für Vorarlberg werden von der Österreichischen Gesundheitskasse (in Vollmacht auch der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, eisenbahnen und Bergbau sowie der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages und den zwischen der ärztekammer für Vorarlberg und der Österreichischen Gesundheitskasse vereinbarten richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten (veröffent- licht im „arzt im ländle“, Ausgabe november 2018 und im internet www.oegk.at, www.aekvbg.at ) folgende kassenvertrags(fach)arztstellen ausgeschrieben: 1. Fachärztin/Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Dornbirn Niederlassungsbeginn: III. Quartal, spätestens IV. Quartal 2021 (nfg. dr. rafael Oral) 2. Teilungspartnerin/Teilungspartner für dauerhaftes Job-Sharing (gem. §§ 10 ff Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertrag vom 10.11.1956 idgF über die Teilung von Vertragsarztstellen (Job-Sharing) für Allgemeinmedizin in Rankweil 1 (1 Arztstelle; teilungspartnerin/teilungspartner 50% / dr. Siegfried Hartmann 50%) Niederlassungsbeginn: Niederlassungsbeginn: 01.07.2021 3. Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin in Andelsbuch 2 Niederlassungsbeginn: II. Quartal 2022 (nfg. mr dr. rudolf rüscher) 4. Fachärztin/Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Lustenau Niederlassungsbeginn: I. Quartal 2022 (nfg. dr. martin peter) Hinweise: 1 zur Ausschreibung gem. pkt. 2: inhaber des bestehenden einzelvertrages: dr. Siegfried Hartmann; Ordination nicht behindertengerecht gemäß Gesamt- vertrag, eine bauliche Anpassung ist nicht zweckmäßig. entsprechende teil-einzelverträge können daher gemäß der gesamtvertraglichen regelung nur mit der Auflage geschlossen werden, dass sich die teil-einzelvertragspartner innerhalb von 2 Jahren nach Beginn der Vertragsteilung zu einer Verlegung des Ordinationssitzes in behindertengerechte räumlichkeiten in rankweil verpflichten. 2 zur Ausschreibung gem. pkt 3: im Bregenzerwald ist die errichtung eines primärversorgungs-netzwerks gesamtvertraglich vorgesehen. Von Bewerbern für diese Stelle wird daher die Bereitschaft erwartet, sich am entsprechenden Auswahlverfahren im rahmen eines kernteams an der Bewerbung für einen primärversorgungsvertrag im Bregenzerwald zu beteiligen. Weiters wird darauf hingewiesen, dass bei der ausgeschriebenen Stelle eine teilnahme am bestehenden notarztdienst im Bregenzerwald erwünscht ist. 1. Bewerbungen können rechtswirksam nur bei der ärztekammer für Vorarlberg, 6850 dornbirn, Schulgasse 17 (per post bzw. händische Abgabe) eingebracht werden und müssen bis spätestens 30.04.2021, 12:00 Uhr , dort eingelangt sein. 2. dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen: die gemäß den von der ärztekammer für Vorarlberg und der Österreichischen Gesundheitskasse vereinbarten richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten erforderlichen nachweise. Ausländische Urkunden werden gleichgestellt, wenn die Gleichwertigkeit hinsichtlich der obgenannten nachweise für die zusatzqualifikation von der ärzte- kammer für Vorarlberg bestätigt wird. Sowohl die richtlinien als auch der für die Bewerbung auszufüllende fragebogen können während der Geschäftszeiten • bei der ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 dornbirn, persönlich (Hr. mag. Stefan nitz), schriftlich, per fax (05572 21900 43), telefonisch (05572 21900 46) oder per e-mail (aek@aekvbg.at ) • bei der Österreichischen Gesundheitskasse, Jahngasse 4, 6850 dornbirn, persönlich (fr. Claudia BOnAtti, Vertragspartnerabteilung), schriftlich, per fax (fax- nr. 050-8455-1629), telefonisch (050-8455-1658) oder per e-mail (vertragspartnerabteilung@oegk.at) angefordert werden. Sie stehen auch im internet unter www.aekvbg.at bzw. www.oegk.at zum download zur Verfügung. 3. Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten fragebogens erfolgen, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Aus DeR KAMMeR ÄRZTE & ÄRZTINNEN IN VORARLBERG Die offizielle Facebook-Gruppe der Ärzteschaft Vorarlberg! Beitreten und immer auf dem aktuellsten Stand sein! 16 | Arzt im LändLe 04-2021

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