AiL März 2021
Die Sozialversicherungen sowie die Ärztekammer für Vorarlberg haben gemeinsam ein österreichweit einzigartiges Pilotprojekt gestartet. Seit Jänner 2021 besteht vorläufig für eineinhalb Jahre die Möglichkeit, Teilkassenverträge zu vergeben. Ä rztekammer und Kasse le- gen im Einzelfall einver- nehmlich fest, bei welchen Stellen eine Ausschreibung von Teilstellen vorgenommen wird. Teilkassenverträge werden grund- sätzlich erst ausgeschrieben, wenn trotz dreimaliger Ausschreibung (Arzt im Ländle, Österreichische Ärztezeitung und Deutsches Ärzte- blatt) keine Bewerbungen für die freie Kassenstelle eingegangen sind. Interessenten für Teil-Kassenstellen können sich jederzeit bei der Ärzte- kammer für Vorarlberg melden. Teil-Verträge sind ab einem Ausmaß von 35 Prozent möglich. Vereinzelte Regelungen aus dem Gesamtvertrag (u.a. Degression, Mindestordinationszeiten, etc.) werden aliquot angepasst. Eine Standortförderung wird ebenfalls nur in aliquoter Form entsprechend der gesamtvertraglichen Regelung gewährt. Im Falle von Mehrfachbewer- bungen für eine Teil-Kassenstelle ist – abweichend von den Reihungs- richtlinien – für die Reihung die prozentuelle Höhe des angestrebten Teil-Vertrages maßgeblich, diese ist bei der Bewerbung zwingend mit anzugeben. Bei allfälligem Rei- hungsgleichstand entscheidet die Punktereihung nach den Reihungs- richtlinien. Die Möglichkeit für Teilkassen- verträge besteht vorläufig einein- halb Jahre und läuft seit 1. Jänner 2021 bis zum 30. Juni 2022. Das Projekt wurde von ÖGK und Ärzte- kammer entwickelt, die kleinen Kassen SVS und BVAEB haben dem Modell ebenfalls zugestimmt. Weitere Informationen zu Teilkassenverträgen erhalten Sie bei Mag. Stefan Nitz (stefan.nitz@aekvbg.at , Tel-Nr. 05572/21 900-46). Mehr Flexibilität im Kassenwesen – Teilkassenverträge ÄRZTE & ÄRZTINNEN IN VORARLBERG Die offizielle Facebook-Gruppe der Ärzteschaft Vorarlberg! Beitreten und immer auf dem aktuellsten Stand sein! Anmeldung und weitere Informationen auf www.arztinvorarlberg.at oder unter mentoring@aekvbg.at FSME-Kassenzuschüsse Krankenkassen KKNR Zuschuss (inkl. 10% USt) ÖGK (Apothekenstandort) € 4,– BVAEB-OEB (öffentlich Bedienstete) 1023 € 16,– BVAEB-EB (Eisenbahn und Bergbau) 1058 € 16,– KFA Salzburg 7366 € 18,– KFA Graz 5578 € 16,– KFA Wien 1074 € 4,– SVS-GW (Apothekenstandort) € 16,– Kassenzuschüsse für Versicherte (vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2021) Arzt im LändLe 03-2021 | 15
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTY1NjQ=