AiL März 2021

Valorisierte Leistungsentschädigungen ab 1. Jänner 2021 Gemeindearztverträge, Atemschutzuntersuchungen, Herzschrittmacherentfernung Die Vorarlberger Landesregierung, der Vorarlberger Gemeindeverband und die Ärztekammer für Vorarlberg haben in den Verträgen über die ärztliche Versorgung an Wochentagen sowie in den Gemeindearztverträgen vereinbart, die Entschädigungsbeiträge entsprechend dem Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex (Basis 1.1.1995) anzupassen. Für das Jahr 2021 ergeben sich somit nachstehende Leistungsentschädigungen: 1) Gemeindeärzte Die Indexerhöhung im Jahre 2020 betrug durchschnittlich 1,47 %. Zu den nachstehenden Beträgen muss noch der Vorsteuerausgleich in Höhe von 4,5 % dazugerechnet werden. Laut Mustergemeindearztvertrag a) nach lit. a bis d a) Beratung der Gemeinde in Gemeindesanitätsangelegenheiten und des Umweltschutzes; b) Erstattung von Vorschlägen zur Verbesserung der gesundheitlichen Verhältnisse und des Umweltschutzes; c) Beratung gemeindlicher Einrichtungen, die im Gesundheitswesen tätig sind; d) Medizinische Gutachten im verwaltungsbehördlichen Verfahren - Kilometergeld für Fahrten im Flachland € 1,28 für Fahrten im Gebirge € 1,86 für je 10 Gehminuten Fußweg € 4,65 - Entschädigung für Zeitaufwand (ausgenommen Fahrzeit), pro angefangene Stunde € 139,39 - Gebühr für Aktenstudium bzw. sonstige Vorbereitungszeit, pro angefangene Stunde € 139,39 b) nach lit. e - einfache Untersuchung € 69,69 - Eignung für Atemschutzgeräte € 182,44 - psychiatrische Untersuchung nach dem Unterbringungsgesetz € 148,00 c) nach lit. f - pro Bett monatlich (wenn es im Monat mindestens 2 Wochen belegt ist) € 5,81 d) nach lit. g - ein monatliche Pauschale in Höhe von € 406,55 e) nach lit. h - Kilometergeld wie nach lit. a - an Wochentagen € 151,01 - an Samstagen, Sonn- und Feiertagen € 169,13 - Nachtzuschlag (20.00 bis 07.00 Uhr) € 40,66 2) Atemschutzuntersuchung Für die Atemschutzuntersuchung wird ab 1.1.2021 ein Betrag von € 182,44 zuzüglich eines Vorsteuerausgleiches in der Höhe von 4,5 % bezahlt. 3) Empfehlungstarif für Herzschrittmacherentfernung Für die Herzschrittmacherentfernung bei Verstorbenen soll der Tarif wie für die Totenbeschau (das sind für das Jahr 2021 € 151,01) zur Anwendung kommen. Arzt im Ländle 03-2021 | 13

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