AiL Jänner/Februar 2021

ARZT IM LÄNDLE 01/02-2021 | 9 Umlage gemäß § 4 Absatz 3 der Umlagenordnung Euro a) PR-Umlage für alle Ärzte, die der Kurie der angestellten Ärzte angehören 36,00 b) PR-Umlage für alle Ärzte, die der Kurie der niedergelassenen Ärzte angehören 36,00 Umlagen zur anteilsmäßigen Bestreitung der Kosten der Österreichischen Ärztekammer gemäß § 2 Abs 1 lit d und Abs 2 der Umlagenordnung a) ÖÄK-Umlage für alle Ärzte, die der Kurie der angestellten Ärzte angehören, ausgenommen Turnusärzte 376,20 b) ÖÄK-Umlage für alle Ärzte, die der Kurie der niedergelassenen Ärzte angehören 256,20 c) ÖÄK-Umlage für ausschließlich als Turnusärzte in die Ärzteliste eingetragene Ärzte 333,00 d) ÖÄK-Bundesfachgruppenumlage für Fachärzte für Radiologie: für Fachärzte mit Ordination, Gesellschafter von Gruppenpraxen und für Wohnsitzärzte 210,00 für ausschließlich angestellte Fachärzte 66,00 e) ÖÄK-Bundessektionsumlage für Turnusärzte 0,00 f) ÖÄK-Referatsumlage für alle hausapothekenführenden Ärzte einschließlich Gesellschafter von Gruppenpraxen 60,00 g) ÖÄK-Umlage für den Bezug der Österreichischen Ärztezeitung für alle Ärzte 0,00 h) ÖÄK-Umlage für den Fonds für Öffentlichkeitsarbeit für alle Ärzte 15,00 i) ÖÄK-Bundessektionsumlage für alle ordinationsführenden Ärzte für Allgemeinmedizin und approbierten Ärzte einschließlich Gesellschafter von Gruppenpraxen, sowie Wohnsitzärzte, die Ärzte für Allgemeinmedizin oder approbierte Ärzte sind 3,60 j) ÖÄK-Bundessektionsumlage für alle ordinationsführenen Fachärzte (ausgenommen Fachärzte für Radiologie) einschließlich Gesellschafter von Gruppenpraxen, sowie Wohnsitzärzte, die Fachärzte, nicht jedoch Fachärzte für Radiologie, sind 6,12 k) ÖÄK-Umlage für Qualitätsmanagement (QM) und Qualitätssicherung (QS) für alle Ärzte mit Ordination, sowie Gesellschafter von Gruppenpraxen 70,20 Mindestgesamtkammerumlage gemäß § 3 Abs 1 3. Satz der Umlagenordnung a) für angestellte Ärzte und Wohnsitzärzte 216,00 b) für Wahl- und Vertragsärzte einschließlich Gesellschafter von Gruppenpraxen, die Ärzte für Allgemeinmedizin oder approbierte Ärzte sind 585,00 c) für Wahl- und Vertragsärzte einschließlich Gesellschafter von Gruppenpraxen, die Fachärzte sind, ausgenommen Fachärzte für Radiologie 587,52 d) für Wahl- und Vertragsärzte einschließlich Gesellschafter von Gruppenpraxen, die Fachärzte für Radiologie sind 791,40 ÄRZTE & ÄRZTINNEN IN VORARLBERG Die offizielle Facebook-Gruppe der Ärzteschaft Vorarlberg! Beitreten und immer auf dem aktuellsten Stand sein!

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