AiL Jänner/Februar 2021

Die von Finanzreferent Dr. Ulrich Amann im Detail vorgetragenen und erläuterten Voranschläge der Kammerverwaltung, des Wohlfahrtsfonds und der Kassenärzt- lichen Verrechnungsstelle wurden von der (erweiterten) Kammervollversamm- lung einstimmig beschlossen. ... aus der Kammervollversammlung Die Berichte der Funktionäre, die Voranschläge für das Haushaltsjahr 2021, die Beschlussfassung über die Änderung der Umlagenordnung sowie Änderungen bei der Satzung und der Beitrags­ ordnung des Wohlfahrtsfonds standen imMittelpunkt der ordentlichen und erweiterten Kammervollversammlung am 14. Dezember 2020. V oranschlag für das Haus­ haltsjahr 2021 der Kam­ merverwaltung und der Kassenärztlichen Verrechnungs­ stelle Finanzreferent Dr. Ulrich Amann legte die Voranschläge 2021 der Kammerverwaltung und der Kas- senärztlichen Verrechnungsstelle vor. Das Budgetvolumen für die Kammerverwaltung wurde für das kommende Jahr mit € 3.830.000,– veranschlagt. Gegenüber dem Vor- jahr bedeutet das eine Reduzierung um € 140.000,– Die kassenärztliche Verrech- nungsstelle wird als Gewerbebetrieb geführt. Für das Jahr 2021 wird ein etwas höherer Abgang erwartet. Die Kammervollversammlung beschloss eine Änderung der Um- lagenordnung und genehmigt auch einstimmig die ab 1. Jänner 2020 geltenden neuen Umlagensätze (Nä- heres hierzu auf den Seiten 8+9). Erweiterte Kammervollver­ sammlung –Wohlfahrtsfonds Finanzreferent Dr. Ulrich Amann präsentierte und erläuterte in der erweiterten Vollversamm- lung den Voranschlag 2021 des Wohlfahrtsfonds. Die erwarteten Einnahmen aus dem Wohlfahrts- fonds liegen demnach für 2021 bei € 33.960.000,–. Die Aufwen- dungen für Pensionsleistungen (Alter-, Invaliditäts- Kinder-, Wit- wen- und Waisenunterstützung) an die Ärzte werden mit insgesamt € 17.600.000,– veranschlagt. Die Gesamtausgaben werden in der Höhe von € 33.960.000,– erwartet. Änderung der Satzung und Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds Nach Erläuterung Dr. Heinzle be- schloss die erweiterte Kammervoll- versammlung einstimmig Ände- rungen in der Satzung des Wohl- fahrtsfonds inklusive der neuen Leistungs- und Beitragssätze. Diese beschlossenen Änderungen können von unserer Homepage (www.arzt- invorarlberg.at ) unter „Organisati- on/Rechtliche Grundlagen“ herun- tergeladen werden. Auf den Seiten 12+13 finden Sie auch die Beitrags- und Leistungs- sätze für das Jahr 2021 im Detail. Wichtig Umlagenordnung ab 1.1.2021 Die Vollversammlung der Ärztekammer für Vorarlberg hat in ihrer Sitzung am 14.12.2020 die Umlagenordnung samt Umlagensätze für das Jahr 2021 beschlossen. Die Umlagenordnung kann von der Homepage www.arztinvorarlberg.at unter „Organisation/Rechtliche Grundlagen“ heruntergeladen werden. Auf der Seite 8+9 finden Sie auch die Umlagensätze für das Jahr 2021. Satzung und Beitragsordnung sowie Anlagen A, B und C des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Vorarlberg Die Erweiterte Vollversammlung der Ärztekammer für Vorarlberg hat in ihrer Sit- zung am 14.12.2020 eine Änderung der Satzung (8. Satzungsänderung, Anlage A und C) des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Vorarlberg beschlossen. Die Satzung und Beitragsordnung können von der Homepage www.arzt­ invorarlberg.at unter „Organisation/Rechtliche Grundlagen“ heruntergeladen werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten 10-13. AUS DER KAMMER M ENTORING -P ROJEKT Ä RZTEKAMMER V ORARLBERG Anmeldung und weitere Informationen auf www.arztinvorarlberg.at oder unter mentoring@aekvbg.at 6 | ARZT IM LÄNDLE 01/02-2021

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