AiL Jänner/Februar 2021
Ärztekammer Vorarlberg www.arztinvorarlberg.at 34 | ARZT IM LÄNDLE 01/02-2021 Mindesthonorar-Empfehlung für externe Arbeitsmediziner Der Vorstand der ÖÄK hat die arbeitsmedizinischen Empfehlungstarife für 2021 beschlossen. Gegenüber 2020 erfolgte ein Erhöhung um 1,0 %. Gültig ab 1. Jänner 2021: Einsatzzeit Betrag pro Stunde in e Stunden / Jahr 1-80 181,20 81-180 150,00 >180 123,10 Für bereits abgeschlossene Verträge werden die 2020 geltenden Honorare um 1,0% erhöht. Honorare für Wegzeiten, Fahrtspesen, Bürokosten, etc. sind separat zu vereinbaren. ARZT IN DER PRAX I S Rezeptgebühr sowie Mindestbetrag für die Kostenbeteiligung für Heilbehelfe und Hilfsmittel im Jahr 2021 Die Rezeptgebühr für Heilbehelfe und Hilfsmittel wird im Jahr 2021 e 6,50 betragen. Der Mindestbetrag für den Kostenanteil der Versicher- ten bzw. des Versicherten bei Gewährung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln wird im Jahr 2021 e 37,00 betragen. Tarifempfehlung für freiberufliches ärztliches Tätigwerden als Notarzt gemäß § 40 Ärztegesetz 1998 im organisierten Rettungsdienst (insbes. NEF, NAW, NAH) Tarif gültig ab 1.1.2021 Montag-Freitag (6-22 Uhr) ......................... € 110,00/Std. Nacht Zuschlag 50% (22-6 Uhr) . ............... € 164,00/Std. Samstag (6-22 Uhr) ..................................... € 131,00/Std. Nacht Zuschlag 50 % (22-6 Uhr) ................ € 196,00/Std. Sonntag, Feiertag (6-22 Uhr) ...................... € 154,00/Std. Nacht Zuschlag 50% (22-6 Uhr) . ............... € 228,00/Std. Zur Wertbeständigkeit werden die angeführten Tarife ab 2017 jährlich zum 1. Jänner nach dem Verbraucherpreis index (VPI) mit dem Stichtag 1. Juli des Vorjahres zu 1. Juli des Vorvorjahres valorisiert. Die so berechneten Beträge werden auf volle Euro aufgerundet. Tarifempfehlung für Notäztinnen und -ärzte Die Österreichische Ärztekammer hat die Tarifempfehlun gen für freiberufliches ärztliches Tätigwerden als Notarzt im organisierten Rettungsdienst valorisiert, gültig ab 1.1.2021: 1) Ambulanzdienste bei Groß- oder Sport-Veranstaltungen Stunde Pro 1., 2., 3. etc. Stunde / € Pauschalsumme / € 2) Begleitung von Auslands- und lntensivtransporten: Schema wie oben. Zeit von Abfahrt bis Rückkehr + 30 Minuten für Dokumentation 4) Die Beträge unterliegen seit 2011 einer jährlichen Valorisierung von 2%. 5) Reisekosten, Verpflegung und Nächtigung sind vomVeranstalter zu übernehmen. Eine Übersicht der neuen Tarife finden Sie auch auf www.arztinvorarlberg.at 1. 186,50 186,50 2. 124,30 310,80 3. 87,00 397,80 4. 87,00 484,80 5. 87,00 571,80 6. 87,00 658,80 7. 62,10 720,90 8. 62,10 783,10 9. 62,10 845,20 10. 62,10 907,30 11. 62,10 969,40 12. 62,10 1.031,50 13. 49,70 1.081,20 14. 49,70 1.130,90 15. 49,70 1.180,50 16. 49,70 1.230,20 17. 49,70 1.279,90 18. 49,70 1.329,60 19. 37,30 1.366,90 20. 37,30 1.404,20 21. 37,30 1.441,60 22. 37,30 1.478,90 23. 37,30 1.516,20 24. 37,30 1.553,60
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