AiL Jänner/Februar 2021

Programm 16:00 bis 16:45 Uhr • Begrüßung • Vorstellungsrunde • Grundsätzliches zur allgemeinmedizinischen Lehrpraxis • Rechtliche Rahmenbedingungen • Eigene Erfahrungen im Rahmen von Lehrpra- xistätigkeit 16:15 bis 17:30 Uhr Didaktik • Theorie der Erwachsenenbildung • Cognitive Apprenticeship • Phasen der Lehrpraxiszeit • Kommunikation in der Triade • Feedback, Evaluation • Patientensicherheit • Konfliktmanagement 17:30 bis 18:00 Uhr Pause 18:00 bis 19:30 Uhr Rasterzeugnis, Entrustable Professional Activities (EPA) Diese Veranstaltung und das entsprechende E-Learning Programm sind für Lehrpraxisleiter die Voraussetzung für die postpromotionelleAusbildung von Ärzten im FachAllgemeinmedizin. Weitere Informationen sind auf der Seite der Akademie der Ärzte zu finden. Lehrpraxisleiterseminar Freitag, 22. Jänner 2021, 16:00 bis 19:30 Uhr Webinar mittels Online-Tool Webex Referenten: Dr. Herbert Bachler - Arzt für Allgemeinmedizin, Psychotherapeut, Präsident der TGAM Dr. Thomas Jungblut - Arzt für Allgemeinmedizin, Vizepräsident der ÖGAM, Präsident der VGAM Anmeldung unter: aek@aekvbg.at 4 DFP-Punkte Kollektivvertrag für Anstellung Arzt bei Arzt Kollektivvertrag für nichtärztliche Angestellte Aus dem Kollektivvertrag für nichtärztliche Angestellte bei niedergelassenen Ärzten ergeben sich zusammen­ gefasst folgende Änderungen imVergleich zum Kollektiv­ vertrag 2020. Der (neue) Kollektivvertrag ist mit 1. Jänner 2021 in Kraft getreten. • Die Kollektivvertragslöhne werden um 1,5% erhöht. • Die Infektionszulage und Strahlenschutzzulage werden um 1,5% erhöht. • Die IST-Gehälter werden ebenfalls um 1,5% erhöht. Alle niedergelassenen Ärzte wurden bereits im Dezember mit in einem entsprechenden Rundschreiben darüber in- formiert. Der (neue) Kollektivvertrag für nichtärztliche Ange- stellte bei niedergelassenen Ärzten ist auf der Homepage der Ärztekammer für Vorarlberg abrufbar. Für ergänzende Fragen, steht Ihnen Mag. Stefan Nitz (05572/21900-46, stefan.nitz@aekvbg.at ) gerne zur Verfügung. Aus dem Kollektivvertrag für in Vorarlberg bei nieder­ gelassenen Ärztinnen und Ärzten angestellte Ärztinnen und Ärzte im Sinne des § 47a ÄrzteG 1998 (= Kollektiv­ vertrag Anstellung Arzt bei Arzt) ergeben sich zusammengefasst folgende Änderungen imVergleich zum Kollektivvertrag 2020. Der (neue) Kollektivvertrag ist mit 1. Jänner 2021 in Kraft getreten. • Die Kollektivvertragslöhne werden um 1,5% erhöht. Wir empfehlen die IST-Gehälter gleichfalls um diesen Betrag zu erhöhen. Der (neue) Kollektivvertrag für Anstellung Arzt bei Arzt ist auf der Homepage der Ärztekammer für Vorarlberg abrufbar. ar ZT I m L an DL e ARZT IM LÄNDLE 01/02-2021 | 33

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