AiL Jänner/Februar 2021

im Einvernehmen von Kammer und Kasse einen Teil-Vertrag (mindestens 35 %) abzuschließen (die Punktewert-Degression laut Honorarordnung und die Mindest- öffnungszeiten werden im Einzelvertrag aliquot angepasst; abweichend von Pkt. III/5 der Reihungsrichtlinien kommt die Regelung über die wöchentliche Verteilung der Ordinationszeiten nicht zur Anwendung). Beim Abschluss eines Teil-Vertrags gebührt die Standortförderung entsprechend § 4 des Gesamtvertrags (vgl. obige Fußnote 1) nur in aliquotem Umfang. Abweichend von Pkt. IV.1.2. der Reihungsrichtlinien kommt bei einem Teil-Vertrag hinsichtlich einer allfälligen daneben ausgeübten Erwerbstätigkeit als angestellter Arzt in einer Krankenanstalt die Begrenzung von 18 Stunden pro Woche nicht zur Anwendung. Im Fall von Mehrfachbewerbungen für eine Teil-Kassenstelle ist – abweichend von den Reihungsrichtlinien – für die Reihung die prozentuelle Höhe des angestrebten Teil-Vertrages maßgeblich, diese ist bei der Bewerbung verpflichtend mit anzugeben. Bei allfälligem Reihungsgleichstand aufgrund dieses Kriteriums entscheidet die Punktereihung nach den Reihungsrichtlinien. 1. Bewerbungen können rechtswirksam nur bei der Ärztekammer für Vorarlberg, 6850 Dornbirn, Schulgasse 17 (per Post bzw. händische Abgabe) eingebracht werden und müssen bis spätestens 26.02.2021, 12:00 Uhr , dort eingelangt sein. 2. Dem Bewerbungsschreiben sind beizufügen: Die gemäß den von der Ärztekammer für Vorarlberg und der Österreichischen Gesundheitskasse vereinbarten Richtlinien über die Auswahl von Vertragsärzten erforderlichen Nachweise. Für Facharztstellen eines internistischen Sonderfaches sind als Nachweis der fachlichen Zusatzqualifikation für Koloskopie und Gastroskopie folgende Unterla- gen vorzulegen: • Nachweis gemäß der Richtlinie der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte der Österreichischen Ärztekammer über die Durchführung und Verrechnung von gastrointestinal-endoskopischen Leistungen vom 01.07.2016. Ausländische Urkunden werden gleichgestellt, wenn die Gleichwertigkeit hinsichtlich der obgenannten Nachweise für die Zusatzqualifikation von der Ärzte- kammer für Vorarlberg bestätigt wird. Sowohl die Richtlinien als auch der für die Bewerbung auszufüllende Fragebogen können während der Geschäftszeiten • bei der Ärztekammer für Vorarlberg, Schulgasse 17, 6850 Dornbirn, persönlich (Hr. Mag. Stefan NITZ), schriftlich, per Fax (05572 21900 43), telefonisch (05572 21900 46) oder per E-Mail (aek@aekvbg.at ) • bei der Österreichischen Gesundheitskasse, Jahngasse 4, 6850 Dornbirn, persönlich (Fr. Claudia BONATTI, Vertragspartnerabteilung), schriftlich, per Fax (Fax- Nr. 050-8455-1629), telefonisch (050-8455-1658) oder per E-Mail (vertragspartnerabteilung@oegk.at) angefordert werden. Sie stehen auch im Internet unter www.aekvbg.at bzw. www.oegk.at zum Download zur Verfügung. 3. Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. 4. Als Termin für die Erfüllung der Grundvoraussetzungen sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Richtlinien wird der 25.03.2021 festgelegt. 5. Falsche Angaben sowie die Nichteinhaltung einer im Zuge des Vergabeverfahrens nach diesen Richtlinien eingegangenen Verpflichtung, die in die Bewertung eines(r) Bewerbers(in) einfließen, führen – sofern sie bis zur Vertragsunterzeichnung bekannt werden – zum Ausschluss des(r) Bewerbers(in) vom Auswahl- verfahren. Wenn diese der Ärztekammer oder der Kasse erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, gilt dies als Fehlen der Voraussetzungen zur Bestellung des(r) Vertragsarztes(ärztin) im Sinne des § 343 Abs. 3 ASVG. Für die Österreichische Gesundheitskasse: Der Leiter der Vertragspartnerabteilung: Mag. Karlheinz Klien e.h. Für die Ärztekammer für Vorarlberg: Der Präsident: OMR Dr. Michael Jonas e.h. Hinweise für Bewerbungen für Kassenvertragsarztstellen Für Bewerbungen ist ausnahmslos der bei der Österreichischen Gesundheitskasse oder bei der Ärztekammer erhältliche Fragebogen zu verwenden . Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, dürfen im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Allen Kollegen und Kolleginnen, die beabsichtigen, sich künftig für eine Kassenvertragsarztstelle zu bewerben, wird dringend empfohlen , sich die für eine solche Bewerbung notwendigen Nachweise (insbesondere Bestätigungen, Zeugnisse, Urkunden, etc.) so früh wie möglich zu beschaffen, damit diese dann im tatsächlichen Bewerbungsfall auch zur Verfügung stehen. Bei Unklarheiten hinsichtlich des Fragebogens bzw. der erforderlichen Nachweise ist die Ärztekammer für Vorarlberg (Ansprechpartner: Mag. Stefan Nitz Tel. 05572/21900-46) gerne bereit, Bewerber zu beraten und zu unterstützen . Um rechtzeitige vorherige Terminvereinbarung wird ersucht! ARZT IM LÄNDLE 01/02-2021 | 19

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