AiL Jänner/Februar 2021

AUS DER KAMMER Sitzungstermine 1. Halbjahr 2021 Anträge an die Kammervollversammlung sind bis spätestens 20 Tage, Anträge an den Kammervorstand, den Verwaltungsausschuss und die Kurienversammlungen bis spätestens 10 Tage vor den Sitzungsterminen im Kammeramt einzubringen! Vorstand und Verwaltungsausschuss Donnerstag, 21. Jänner 2021, 19.00 Uhr Donnerstag, 18. März 2021, 19.00 Uhr Donnerstag, 20. Mai 2021, 19.00 Uhr Donnerstag, 8. Juli 2021, 19.00 Uhr Vollversammlung und erweiterte Vollversammlung Montag, 21. Juni 2021, 19.30 Uhr Kurie Niedergelassene Ärzte Montag, 28. Jänner 2021, 19.30 Uhr Donnerstag, 25. März 2021, 19.30 Uhr Donnerstag, 27. Mai 2021, 19.30 Uhr Donnerstag, 1. Juli 2021, 19.30 Uhr Kurie Angestellte Ärzte Montag, 25. Jänner 2021, 19.30 Uhr Montag, 19. April 2021, 19.30 Uhr Montag, 28. Juni 2021, 19.30 Uhr Rechtzeitige Meldung von beruflichen Veränderungen an die Ärztekammer W ir ersuchen alle Ärztinnen und Ärzte berufliche Veränderungen wie insbesondere: • Beendigung von Dienstverhältnissen • Wechsel des Dienstgebers • vorübergehende Einstellung der ärztlichen Tätigkeit • dauerhafte Einstellung der ärztlichen Tätigkeit • Wechsel in ein anderes Bundesland oder ins Ausland rechtzeitig imVorhinein an die Ärztekammer schriftlich bzw. per E-Mail (aek@aekvbg.at ) zu melden. Nachdem rückwirkende Ein- und Austragungen in die Ärzteliste nicht möglich sind, führen verspäteteMeldungen zu zusätzlichen Kosten (Wohlfahrtsfondsbeiträge, Kammerumlagen) für den Arzt, die vermeidbar wären. Denken Sie daher in Ihrem eigenen Interesse daran, rechtzeitig berufliche Veränderungen an die Ärztekammer zu melden! Änderung von Verordnungen der Österreichischen Ärztekammer Es handelt sich dabei um die Not- arzt-Verordnung, die Spezialisie- rungsverordnung, die Verordnung über die ärztliche Fortbildung, die Prüfungsordnung und den Ärztli- chen Verhaltenskodex. Dabei wird u.a. in der Spezialisierungsverord- nung eine zusätzliche Spezialisie- rung in Pädiatrischer Pneumologie Die Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer hat bestimmte Verordnungen geändert. festgelegt, wird in der Verordnung über die ärztliche Fortbildung be- stimmt, dass die Antragstellung zur Approbation spätestens sieben Tage vor der Fortbildung zu erfolgen hat und werden im Ärztlichen Verhal- tenskodex Anpassungen an die Da- tenschutz-Grundverordnung vor- genommen. Die Änderungen dieser Verord- nungen können auf der Homepage der Österreichischen Ärztekammer www.aerztekammer.at unter Kund- machungen aufgerufen werden. ÄRZTE & ÄRZTINNEN IN VORARLBERG Die offizielle Facebook-Gruppe der Ärzteschaft Vorarlberg! Beitreten und immer auf dem aktuellsten Stand sein! 14 | ARZT IM LÄNDLE 01/02-2021

RkJQdWJsaXNoZXIy MTY1NjQ=