AiL Jänner/Februar 2021

ARZT IM LÄNDLE 01/02-2021 | 13 III. Zusatzleistung für freipraktizierende Ärzte a) Die Zusatzleistung errechnet sich aus dem Jahreshöchstbeitrag aller Beiträge zur Altersversorgung abzüglich des Grund- und Ergänzungsleistungsbeitrages (inkl. allfälliger Zuschläge nach § 3 Abs 7) und darf die Gesamtsumme aller Beitragszugänge zur Zusatzleistung nicht überschreiten. b) Der Jahreshöchstbeitrag aller Beiträge zur Altersversorgung, das sind Grund- und Ergänzungsleistung (inkl. allfälliger Zuschläge nach § 3 Abs 7) sowie die Zusatzleistung, beträgt für das Jahr 2021 € 26.148,–. c) Die Gesamtsumme aller Beitragszugänge zur Zusatzleistung beträgt im Jahr 2021 € 171.384,–. Anmerkung: Ab einem Eintrittsalter nach Vollendung des 45. Lebensjahres sind Zuschläge zur Grund- und Ergänzungsleistung gemäß der in § 3 Abs 7 der Beitragsordnung angeführten Aufstellung zu leisten. UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN IV. Bestattungsbeihilfe jährl. € 42,12 für alle Fondsmitglieder V. Hinterbliebenenunterstützung (inkl. Ablebensversicherung) jährl. € 588,96 für alle Fondsmitglieder VI. Krankenunterstützung für freipraktizierende Ärzte und Wohnsitzärzte jährl. € 462,84 VII. Notstandsfonds jährl. € 53,52 für alle Fondsmitglieder KRANKENVERSICHERUNG a) pro Kind bis zum vollendeten 18. Lj. mtl. € 75,80 b) pro Erwachsenem bei Eintritt bis zum 35. Lj. mtl. € 185,29 c) pro Erwachsenem bei Eintritt ab Vollendung des 35. Lj. mtl. € 235,84 d) pro Erwachsenem bei Eintritt ab Vollendung des 50. Lj. mtl. € 336,88 e) pro Erwachsenem bei Eintritt ab Vollendung des 55. Lj. mtl. € 395,84 f) pro Erwachsenem bei Eintritt ab Vollendung des 60. Lj. mtl. € 522,16 g) pro Erwachsenem nach Pensionseintritt mit Vorversicherungszeiten im Ausmaß von 0 bis 10 Jahre mtl. € 522,16 11 bis 15 Jahre mtl. € 395,84 16 bis 20 Jahre mtl. € 336,88 ab 21 Jahre mtl. € 235,84 Krankenversicherung § 30a ab 1.1.2021 Anlage C der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Vorarlberg TEIL 1: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung; (AVB-1995/Fassung Juli 2012) TEIL 2: Besondere Versicherungsbedingungen (BVB) für die Krankheitskostenversicherung; Tarif VAEK21; Erster Abschnitt – Tarifbestimmungen TEIL 3: Besondere Versicherungsbedingungen (BVB) für die Krankheitskostenversicherung; Tarif VAEK21; Zweiter Abschnitt – Leistungen Hinweis: Detaillierte Informationen zu den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen finden Sie auf der Kammerhomepage unter www.arztinvorarlberg.at (Organisation/Rechtliche Grundlagen/Wohlfahrtsfonds/Satzung aktuell/Krankenversicherung- Wohlfahrtsfonds-Kundmachung)

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