AIL Oktober 2020

Hinweise für Bewerbungen für Kassenvertragsarztstellen Für Bewerbungen ist ausnahmslos der bei der Österreichischen Gesundheitskasse oder bei der Ärztekammer erhältliche Fragebogen zu verwenden . Bewerbungen, welche nicht mittels des ausgefüllten Fragebogens erfolgen, dürfen im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Allen Kollegen und Kolleginnen, die beabsichtigen, sich künftig für eine Kassenvertragsarztstelle zu bewerben, wird dringend empfohlen , sich die für eine solche Bewerbung notwendigen Nachweise (insbesondere Bestätigungen, Zeugnisse, Urkunden, etc.) so früh wie möglich zu beschaffen, damit diese dann im tatsächlichen Bewerbungsfall auch zur Verfügung stehen. Bei Unklarheiten hinsichtlich des Fragebogens bzw. der erforderlichen Nachweise ist die Ärztekammer für Vorarlberg (Ansprechpartner: Mag. Stefan Nitz Tel. 05572/21900-46) gerne bereit, Bewerber zu beraten und zu unterstützen . Um rechtzeitige vorherige Terminvereinbarung wird ersucht! Hinweis zur Bewerbung um Kassenvertragsfacharztstellen für Innere Medizin Wie bereits in der Ausgabe des Arzt im Ländle vom Dezember 2016, sowie einem Informationsschreiben, welches an alle Fachärzte für Innere Medizin erging, mitgeteilt, darf nochmals darauf hingewiesen werden, dass die Bundeskurie der Niedergelassenen Ärzte der Österreichischen Ärztekammer eine neue Richtlinie über die Durchführung von gastrointestinal- endoskopischen Leistungen beschlossen hat. Diese ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten. Damit ergeben sich auch Änderungen im Zusammenhang mit Bewerbungen für Kassenvertragsfacharztstellen für Innere Medizin. Für die Zusatzqualifikationen „Gastroskopie“ und „Koloskopie“ (sofern der Bewerber nicht ohnehin über das von der ÖÄK ausgestellte Additivfacharztdiplom „Gastroenterologie und Hepatologie“ verfügt) können im Bewerbungsverfahren Punkte nur dann vergeben werden, wenn die Ärztekammer für Vorarlberg zuvor die entsprechenden Ausbildungsnachweise für Gastroskopie und Koloskopie nach dieser neuen Richtlinie anerkannt und eine entsprechende Bestätigung ausgestellt hat. Es wird daher nochmals allen Interessenten für eine Kassenvertragsfacharztstelle für Innere Medizin empfohlen, rechtzeitig die entsprechende Anerkennung in Gastroskopie und Koloskopie bei der Ärztekammer für Vorarlberg zu beantragen, damit im tatsächlichen Bewerbungsfall die erforderliche Anerkennung/Bestätigung dann auch vorliegt. Für Fragen steht Mag. Stefan Nitz (Tel. 05572/21900-46, stefan.nitz@aekvbg.at) gerne zur Verfügung . Rechtzeitige Meldung von beruflichen Veränderungen an die Ärztekammer W ir ersuchen alle Ärztinnen und Ärzte berufliche Veränderungen wie insbesondere: • Beendigung von Dienstverhältnissen • Wechsel des Dienstgebers • vorübergehende Einstellung der ärztlichen Tätigkeit • dauerhafte Einstellung der ärztlichen Tätigkeit • Wechsel in ein anderes Bundesland oder ins Ausland rechtzeitig imVorhinein an die Ärztekammer schriftlich bzw. per E-Mail (aek@aekvbg.at ) zu melden. Nachdem rückwirkende Ein- und Austragungen in die Ärzteliste nicht möglich sind, führen verspäteteMeldungen zu zusätzlichen Kosten (Wohlfahrtsfondsbeiträge, Kammerumlagen) für den Arzt, die vermeidbar wären. Denken Sie daher in Ihrem eigenen Interesse daran, rechtzeitig berufliche Veränderungen an die Ärztekammer zu melden! Vorstand und Verwaltungsausschuss Donnerstag, 19. November 2020, 19.00 Uhr Vollversammlung und erweiterte Vollversammlung Montag, 14. Dezember 2020, 19.30 Uhr Kurie Niedergelassene Ärzte Donnerstag, 26. November 2020, 19.30 Uhr Kurie Angestellte Ärzte Montag, 16. November 2020, 19.30 Uhr Sitzungstermine 2. Halbjahr 2020 Anträge an die Kammervollversammlung sind bis spätestens 20 Tage, Anträge an den Kammervorstand, den Verwaltungsausschuss und die Kurienversammlungen bis spätestens 10 Tage vor den Sitzungsterminen im Kammeramt einzubringen! ARzT IM LÄNDLE 10-2020 | 13

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